Versand: DHL macht Nutzung von Packstationen komfortabler
Mehr Komfort bei DHL. Ab dem 15. November 2020 werden einige Neuerungen rund um den Versand von Paketen und Päckchen angeboten. Derzeit werden DHL-Kunden per E-Mail über Änderungen der AGB bei Empfängerservices informiert. Die geänderten AGB bringen neue Funktionen, mit denen unter anderem die Nutzung von Packstationen deutlich einfacher wird als bisher.
Ab Mitte November 2020 wird es möglich sein, sich alle Pakete und Päckchen unkompliziert an eine festgelegte Packstation oder eine vorausgewählte Filiale liefern zu lassen. Im DHL-Konto wird es dann die Möglichkeit geben, alle Paket- und Päckchen-Lieferungen entweder an eine Packstation oder eine Filiale liefern zu lassen. Die Empfangsadresse muss dafür nicht verändert werden, die Weiterleitung erfolgt dann automatisch.
Wenn jemand bisher ein Paket oder ein Päckchen an eine Packstation liefern lassen wollte, musste die Adresse der Packstation gefolgt von der Postnummer als Empfängeradresse angegeben werden. Wer sich von vielen verschiedenen Läden Pakete oder Päckchen liefern lässt, muss dies bisher noch bei jedem Shop einzeln eintragen. Dieser Schritt entfällt mit der Änderung, vorausgesetzt alle Lieferungen von Paketen und Päckchen sollen an eine Packstation gehen.
Neuerung für Familien und WGs
Falls Pakete oder Päckchen doch zur Wohnanschrift geliefert werden sollen, müsste die Weiterleitung entsprechend deaktiviert werden. Das erfolgt im Idealfall, bevor die Bestellung aufgegeben wird.
Als weitere Änderung können ab Mitte November 2020 weitere Personen eines Haushalts für die Funktionen Ablageort oder Nachbar aktiviert werden. Das ist vor allem für Familien und WGs gedacht. Dann müssen nicht alle Personen in einer WG oder alle Familienangehörige ein DHL-Konto anlegen.
Die Möglichkeit von Angaben zum Ablageort richtet sich vor allem an alle, die einen eigenen Garten besitzen. Dann kann auf dem Grundstück ein Ort angegeben werden, wo Pakete abgelegt werden, falls an der Empfangsadresse niemand zu Hause sein sollte. Mit der Funktion Nachbar kann ein bestimmter Nachbar bestimmt werden, bei dem Pakete in so einem Fall abgegeben werden sollen.
Ferner soll es bald möglich sein, Paketkastenanlagen oder Empfangsboxen von Drittanbietern als Ablageort im Kundenkonto zu hinterlegen. Das setzt aber voraus, dass die Paketkastenanlagen oder Empfangsboxen anderer Anbieter links oder rechts neben dem eigenen Grundstück oder auf dem Grundstück direkt gegenüber stehen.
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