Verordnung beschlossen: Informatiker dürfen keine autonomen Autos überwachen
Die Bundesregierung hat die Vorgaben zum Betrieb autonomer Autos beschlossen. Auf die Betreiber kommt ein hoher Aufwand zu.

Wer künftig ein autonomes Fahrzeug aus der Ferne überwachen will, muss mindestens einen Abschluss als Techniker oder einen Studienabschluss in den Fachrichtungen Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik oder Luft- und Raumfahrttechnik/Luftfahrzeugtechnik vorweisen können. Das geht aus einem Verordnungsentwurf (PDF) des Bundesverkehrsministeriums hervor, den das Kabinett am 23. Februar 2022 beschlossen hat.
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Gegen die Pläne hatten Verbände wie der Bitkom oder der VDA zuvor Bedenken geäußert. So hatte eine Bitkom-Expertin auf Anfrage von Golem.de gesagt: "Grundsätzlich sollte die technische Aufsicht aus unserer Sicht ein grundlegendes Verständnis von Fahrzeugtechnik haben. Jedoch ist es beim Betrieb von autonomen Fahrzeugen auch von Bedeutung, nicht nur die Hardware, sondern insbesondere auch die Software, die für den Einsatz der Fahrzeuge trainiert wurde, zu verstehen." Daher sollte geprüft werden, "ob neben den im Entwurf genannten Qualifikationen auch weitere Fachrichtungen wie zum Beispiel Informatik aufzunehmen sind".
Weltweit erste Regelung
Mit der Verordnung legt die Regierung die Vorgaben fest, die künftig zum Betrieb autonomer Autos nach Automatisierungsstufe 4 eingehalten werden müssen. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag bereits im Mai 2021 beschlossen. Mit dem Gesetz dürfen Fahrzeuge ohne Sicherheitsfahrer in "festgelegten Betriebsbereichen" auf öffentlichen Straßen autonom unterwegs sein. Eine sogenannte Technische Aufsicht muss jedoch "jederzeit" während des Betriebs das Kraftfahrzeug deaktivieren oder alternative Fahrmanöver freigeben können.
Zu diesem Zweck sind "ausreichend stabile und vor unautorisierten Eingriffen geschützte Funkverbindungen" sicherzustellen. Gesetz und Verordnung machen keine Vorgaben, wie viele Fahrzeuge von einer Person beaufsichtigt werden dürfen.
Mehr als 10 Millionen Euro pro Jahr
Die Verordnung regelt laut Ministerium im Wesentlichen "die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen" sowie "die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs". Weiterhin enthält sie "ergänzende Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs" und "detaillierte Regelungen zu den Pflichten der Beteiligten".
Der Betrieb eines autonomen Fahrzeugs wird für die Betreiber insgesamt nicht ganz billig. Der jährliche Erfüllungsaufwand durch die Verordnung belaufe sich auf circa 7,22 Millionen Euro für Personalkosten und auf circa 3,26 Millionen Euro für Sachkosten, heißt es in der Begründung. Hinzu komme ein einmaliger Personalaufwand in Höhe von rund 1,31 Millionen Euro und einmalige Sachkosten von rund 780.000 Euro. Die Angaben basierten dabei auf mehreren durchgeführten Interviews mit potenziellen Haltern, Verkehrsunternehmen und derzeitigen Betreibern von Teststrecken.
Darin sind jedoch nicht die eigentlichen Betriebs- und Anschaffungskosten enthalten. Für Hersteller wird mit Kosten in Höhe von knapp 800.000 Euro gerechnet.
Die Bundesregierung geht von zehn potenziellen Herstellern autonomer Fahrzeuge aus. Die Einschätzung der in Frage kommenden Betriebsbereiche sei hingegen schwieriger zu beantworten.
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