400 Betriebsbeeiche in fünf Jahren

Auf Basis von Expertengesprächen geht das Ministerium davon aus, dass in den kommenden fünf Jahren ein festgelegter Betriebsbereich pro Landkreis oder kreisfreier Stadt entstehen wird, was 400 Betriebsbereichen entspricht.

Dabei wird mit jährlich 80 Anträgen durch 80 Halter gerechnet, vor allem im öffentlichen Nahverkehr. Es wird geschätzt, "dass es mindestens vier Fahrzeuge braucht, um einen Service sinnvoll betreiben zu können". Entsprechende Pilotprojekte laufen bereits in zahlreichen Städten. Die Stadt Monheim, die seit zwei Jahren autonome Busse testet, rechnet erst vom Jahr 2025 an mit dem Einsatz der Fahrzeuge ohne menschlichen Sicherheitsfahrer.

"Gemäß Erkenntnissen aus Interviews sind aber zunächst auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger keine Halter zu erwarten", heißt es in der Verordnung weiter. Das verwundert nicht, denn die Auflagen sind für Privatpersonen kaum zu erfüllen. Zudem dürfte es sich kaum eine Privatperson leisten können, dauerhaft einen ausgebildeten Techniker oder Ingenieur für die Technische Aufsicht bereitzustellen.

Keine hohe Beschleunigung erlaubt

Die Verordnung definiert in einer gesonderten Anlage I die technischen Anforderungen der autonomen Fahrzeuge. Demnach muss das Fahrzeug in der Lage sein, "durch geeignete Wahl von Fahrpfad und Geschwindigkeit selbstständig und stetig anpassend die Fahraufgabe in dem genehmigten festgelegten Betriebsbereich in allen Situationen sicher zu erfüllen". Auf unerwartete Ereignisse muss das Fahrzeug "angemessen reagieren" können.

Die Beschleunigung ist auf 2,4 m pro Quadratsekunde "im Regelbetrieb" beschränkt. Damit braucht ein Fahrzeug 11,6 Sekunden, um von null auf 100 km/h zu beschleunigen. Generell sollen die Fahrzeuge Kollisionen vermeiden. Ist dies nicht mehr möglich, "darf der Schutz der anderen Teilnehmenden des umgebenden Verkehrs und der unbeteiligten Dritten nicht nachrangig gegenüber dem Schutz der Insassen des autonom fahrenden Kraftfahrzeugs erfolgen".

Manueller Fahrbetrieb möglich

Das Fahrzeug muss zudem alle Verkehrszeichen erkennen können und entsprechend reagieren. Auch an Kreuzungen und vor Zebrastreifen muss sich das Fahrzeug richtig verhalten und die Vorfahrt gewähren. "Es ist eine berechnete Zeit bis zum Aufprall von mehr als drei Sekunden bezüglich des Vorfahrtberechtigten einzuhalten", heißt es.

Das Fahrzeug muss auch mit der Möglichkeit eines manuellen Fahrbetriebs ausgestattet sein. Dazu muss sich die Person aber nicht unbedingt im Fahrzeug, jedoch in dessen Sichtweite befinden. Eine Steuerung aus der Ferne ist nicht vorgesehen. Die Technische Aufsicht darf aber beispielsweise entscheiden, dass das Fahrzeug den risikominimalen Zustand wieder verlassen darf.

Keine Laserscanner erforderlich

Keine konkreten Vorgaben hinsichtlich Redundanz und technischen Systemen macht die Verordnung zur eingesetzten Sensorik. Es ist lediglich sicherzustellen, dass diese "alle für die sichere Erfüllung der Fahraufgabe erforderlichen Gegenstände, Daten oder Personen im Umfeld des Kraftfahrzeugs erfasst und hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und spezialgesetzlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften beachtet".

Darüber hinaus muss das Fahrzeug "andere Verkehrsteilnehmende, unbeteiligte Dritte, Tiere und Sachen im Umfeld des Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion erkennen" können. Ebenfalls soll das System das Verhalten der erkannten Objekte, auch der Tiere, "bewerten und aufgrund dieser Bewertung eine Voraussage über das weitere Verhalten und die weiteren Bewegungen treffen". Welche Tiere gemeint sind und wie deren Verhalten vorausgesagt werden kann, bleibt unklar.

Die Hersteller müssen die Einhaltung der Vorgaben erklären. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) soll das Fahrzeug in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüfen. Entsprechend des vorgesehenen Betriebsbereichs soll das KBA Testszenarien für die Prüfung auswählen. Dazu müssen auch Fahrtests im realen Straßenverkehr durchgeführt werden. Die Prüfung wird demnach durch Simulationen und Durchführungen von Fahrmanövern auf einem Testgelände ergänzt.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Es ist davon auszugehen, dass vor allem Verkehrsbetriebe versuchen werden, solche autonomen "People Mover" auf Basis des Gesetzes auf die Straße zu bringen. Einen Testbetrieb nach Level 4 hat der französische Hersteller Easymile bereits im Oktober 2020 auf dem privaten Greentec-Campus im schleswig-holsteinischen Enge-Sande gestartet. Dabei wird das Fahrzeug sowohl in der Zentrale von Easymile als auch in der Zentrale des Campus überwacht.

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 Verordnung beschlossen: Informatiker dürfen keine autonomen Autos überwachen
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Icet 24. Feb 2022

Ich darf mit klasse B ein Auto fahren. Darf aber kein Auto überwachen. Da merkt man, dass...

kiviuq 24. Feb 2022

Meine Vermutung: Arbeitsplätze, die traditionell an der Automobilbranche hängen, evtl...

Muhaha 24. Feb 2022

Wenn es darum geht, brauchen wir mehr Juristen, denn vor ein paar Jahren hat sich das...

Oktavian 24. Feb 2022

Bei 20 km/h sind die Unfallfolgen zum Glück in der Regel überschaubar. Klar, die Visage...



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