Vernetzte Geräte: Verbraucherminister fordern Datenschutz im Haushalt

Wie soll die EU-Datenschutzverordnung in Deutschland umgesetzt werden? Während das Innenministerium offenbar Vorgaben abschwächen will, fordern die Verbraucherminister klare Datenschutzregeln.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Nutzer sollen die Datenkontrolle über ihre vernetzten Haushaltsgeräte behalten.
Nutzer sollen die Datenkontrolle über ihre vernetzten Haushaltsgeräte behalten. (Bild: Bosch)

Die Verbraucherminister von Bund und Ländern dringen auf klare Datenschutzregeln für neue vernetzte Elektrogeräte. Bei steuerbaren Fernsehern, Lichtschaltern oder Heizungsanlagen müssten Kunden auf einen Blick erkennen können, wie datenintensiv diese Angebote seien, beschlossen die Ressortchefs bei einer Konferenz am Donnerstag in Berlin. Geprüft werden könnte hierfür auch ein Logo wie zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Bundesminister Heiko Maas (SPD) sagte: "Ich bin nicht der Auffassung, dass Datenschutz ein Wettbewerbsnachteil ist, sondern ganz im Gegenteil."

Schon bei der Entwicklung vernetzter Elektrogeräte für die Wohnung seien Anforderungen des Datenschutzes zu gewährleisten, forderten die Minister. Dazu gehöre etwa eine Zweckbindung der Daten. Festgelegt werden solle auch die Speicherdauer. So könnten etwa mit dem Internet verbundene Kühlschränke praktisch sein, wenn neue Waren nachkämen, sagte der Vorsitzende der Ministerkonferenz, Johannes Remmel (Grüne) aus Nordrhein-Westfalen. Verbraucher müssten aber entscheiden können: "Will ich das wirklich, dass Daten über das, wie ich mich verhalte, überall verfügbar sind und andere damit wirtschaften können?"

Gesonderte Schaltfläche für Onlinekäufe

Maas sagte, Daten, die Verbraucher zur Verfügung stellen, würden immer mehr zu einem Entgelt, mit dem man digitale Leistungen bezahle. Daher müssten Datenschutz und Verbraucherschutz zusammenwachsen. Die Minister sprachen sich dafür aus, für Onlinekäufe eine gesonderte Schaltfläche zu prüfen, mit der Kunden eine Datenweitergabe extra per Klick bestätigen müssen. Zu prüfen seien dafür komprimierte Hinweise zum Datenschutz getrennt von den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unternehmen sollten einen Dienst sowohl kostenpflichtig ohne Datennutzung als auch gratis gegen Datennutzung anbieten.

Die Verbraucherminister sprachen sich außerdem dafür aus, dass bei Preisvergleichs- und Bewertungsportalen die Finanzierung des Angebots und wirtschaftliche Verflechtungen offengelegt werden sollten. Dies gelte etwa für Provisionen und eine klare Abgrenzung zur Werbung.

Einschränkungen bei Kontrollrechten

Bundesinnenministerium Thomas de Maizière (CDU) will bei der Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung angeblich die Kontrollrechte von Datenschutzbehörden und Bürgern einschränken. Der Süddeutschen Zeitung zufolge sieht der bisherige Gesetzentwurf vor, bei Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten und Anwälten auf eine Datenschutzprüfung zu verzichten. Datenschützer sollen demnach nur noch beobachten, ob die technischen Voraussetzungen zum Schutz der Akten stimmen. Einem Verdacht, dass Daten bewusst weitergegeben wurden, sollen sie nicht mehr nachgehen.

Auch die Bürger selbst sollen bald nicht mehr überall erkundigen können, welche Daten über sie gesammelt würden, schreibt das Blatt. Selbst dann nicht, wenn es sich um private Firmen handele: Wenn "die Information die Geschäftszwecke" eines Unternehmens "erheblich gefährden würde", soll es von der Auskunftspflicht befreit werden, heißt es in Paragraf 31 des Gesetzentwurfs.

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Shrykull 25. Nov 2016

wenn mich andere im Leben überholen, soll ich davon möglichst nichts mitbekommen... de...

Ach 25. Nov 2016

Die Initiative von de Maizière kommt mir vor wie ein klassischer Trollangriff um vom...

Ach 25. Nov 2016

Und, was schlägst du also vor?

User_x 24. Nov 2016

wir haben beruflich immer leadlieferanten, da tauchen dann leads auf, die entweder...



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