Verlage vs. Google: Experten sehen kaum Chancen für Kartellbeschwerde
"Nach meiner Einschätzung haben die Fair-Share-Beschwerden der deutschen Verleger gegen Google kartellrechtlich kaum Aussicht auf Erfolg, auch nicht auf EU-Ebene" , sagt die Kartellrechtsexpertin Andrea Lohse von der Ruhr-Universität Bochum in einem Gastbeitrag auf iRights.info(öffnet im neuen Fenster) . Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission(öffnet im neuen Fenster) , die die Bundesregierung unabhängig zu Wettbewerbspolitik und Regulierung berät, schließt sich Lohse an. Er könne nicht erkennen, wie die EU-Kommission das Vorgehen Googles als Ausbeutungsmissbrauch werten soll, sagte Haucap im Interview mit iRights.info(öffnet im neuen Fenster) .
Die deutschen Verlegerverbände haben bei der EU-Kommission eine Kartellrechtsbeschwerde gegen Google eingelegt. Sie wollen eine finanzielle Beteiligung an den Werbeeinnahmen erreichen, die Google im Umfeld von Verlagsinhalten erzielt ("Fair Share"). Konkret geht es um Textauszüge aus Presseartikeln, die in den Google-Suchergebnissen erscheinen, die sogenannten Snippets.
"Die Ansicht der Verleger, es liege ein kartellrechtlicher Ausbeutungsmissbrauch vor, weil Google die Snippets ohne Gegenleistung übernehme, ohne dass die Verlage sich dem entziehen könnten, ist (...) in tatsächlicher Hinsicht schwer haltbar" , sagt Lohse. Inzwischen könnten die Verleger mit dem sogenannten Robot Exclusion Protocol sehr detaillierte Vorgaben dazu machen, wie Verweise auf ihre Artikel in Google News und in Google Web Search angezeigt werden sollen.
Lohse zufolge gehört der Fall weniger ins Kartellrecht als in das Urheber- und Lauterkeitsrecht. Hier hätten die Verleger allerdings einen schweren Stand. Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( Paperboy / I ZR 259/00 und Vorschaubilder / I ZR 69/08) spreche viel dafür, dass das Verhalten von Google weder urheberrechtlich noch lauterkeitsrechtlich zu beanstanden ist.
"Kostenlose Auflistung noch kein Missbrauch"
Haucap erklärt, im Kern gehe es um ein Geschäft, von dem zunächst einmal beide Seiten profitieren, also Google und die Verlage. "Wenn Google Geld verlangen würde, damit die Verlagsinhalte überhaupt gelistet werden, dann wäre der Fall schwieriger zu bewerten." Aber solange Google die Inhalte für die Verlage kostenlos liste, sei es sehr schwer, das als Missbrauch darzustellen. "Google verlinkt einfach Zeitungsseiten, ohne dafür zu zahlen" , sagt Haucap. "Das heißt, Google zahlt keinen geringeren Preis als andere – das wird marktbeherrschenden Unternehmen nämlich oft vorgeworfen -, sondern einfach nur denselben Preis, nämlich gar keinen."
Wie Geld verdienen im Internet?
Haucap sieht die Beschwerde der Verlage auch als Symptom dafür, dass ihnen im Internet immer noch tragfähige Geschäftsmodelle fehlen. Im Kern wollten die Verleger einfach Geld und versuchten nun einen juristischen Weg. "Die überzeugende Marktstrategie scheint dagegen weiter zu fehlen" , erklärt Haucap. Aus Sicht des Kartellrechts stehe aber letztendlich der Verbraucher im Vordergrund. "Dieser hätte von einer erfolgreichen Fair-Share-Beschwerde der Verleger aber nichts."
Verleger wollen sich nicht geschlagen geben
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hatten ihre Fair-Share-Beschwerde am Freitag beim Bundeskartellamt zurückgezogen und zur EU-Kommission verlagert. Haucap kommentiert, er wisse nicht, warum die Verleger diesen Schritt gegangen seien. "Aber ich könnte mir vorstellen, dass ihnen vom Kartellamt signalisiert wurde: Das wird nichts."
Die Verleger wollen von einem Rückzug in der Sache nichts wissen und erklärten am Montag: "Nachdem auch der spanische Verlegerverband in Sachen 'Fair Share' bei der Europäischen Kommission vorstellig geworden ist (...), halten BDZV und VDZ eine einheitliche Entscheidung hierüber durch die Kommission für sinnvoll." Ein kartellbehördliches Einschreiten gegen Google sei unverändert geboten. Für die beiden Kartellrechtsexperten Lohse und Haucap wäre eine erfolgreiche Fair-Share-Beschwerde der Verleger in Brüssel allerdings eine große Überraschung.
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