Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Verkehrswende: Portal für Elektroauto-Förderung soll am 18. Mai starten

Bald können Käufer von Elektroautos ihre staatliche Förderung beantragen. Diese gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026.
/ Tobias Költzsch
2 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Wer seit dem 1. Januar 2026 ein Elektroauto gekauft hat, kann ab nächster Woche die Förderung beantragen. (Bild: Martin Wolf/Golem)
Wer seit dem 1. Januar 2026 ein Elektroauto gekauft hat, kann ab nächster Woche die Förderung beantragen. Bild: Martin Wolf/Golem

Das Bundesumweltministerium will am 18. Mai 2026 das Portal für die Anmeldung der staatlichen Elektroauto-Förderung freischalten. Das teilte das Ministerium unter Bundesumweltminister Carsten Schneider der Deutschen Presse-Agentur zufolge mit. Die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Die Höhe der Förderung für reine Elektroautos ist nach verfügbarem Einkommen und der Anzahl an Kindern gestaffelt und beträgt zwischen 3.000 Euro und 6.000 Euro. Den höchsten Satz erhalten Haushalte mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren und einem Jahreseinkommen von maximal 45.000 Euro. 3.000 Euro gibt es für kinderlose Haushalte mit einem Jahreseinkommen zwischen 60.001 und 80.000 Euro. Die Förderhöhe für Einkommen zwischen 80.001 und 90.000 Euro hängt vom Familienstand des Antragstellers ab.

Haushalte mit einem Jahreseinkommen über 90.001 Euro erhalten grundsätzlich keine Förderung. Die Unterstützung soll dem Bundesumweltminister zufolge auch Familien den Kauf eines Elektro-Neuwagens ermöglichen, die ihn sich sonst nicht leisten könnten. Auch Plug-in-Hybride werden gefördert, aber mit geringeren Summen.

Auch Leasingfahrzeuge werden gefördert

Die Elektroauto-Förderung gilt auch für Leasingfahrzeuge, wenn das Auto mindestens drei Jahre lang behalten wird beziehungsweise die Verträge mindestens über 36 Monate laufen.

Für die Berechnung der Förderhöhe ist nicht das Bruttoeinkommen eines Haushaltes maßgeblich, sondern das zu versteuernde Einkommen. Bei Ehepaaren und eheähnlichen Gemeinschaften in einem gemeinsamen Haushalt werden die Einkommen zusammengelegt.

Ausnahmen für Autos aus bestimmten Ländern gibt es nicht. So kann auch beim Kauf von Fahrzeugen chinesischer Hersteller die Förderung beantragt werden, obwohl einige Marken dieser Hersteller bereits verhältnismäßig günstig sind. Die Prämie kann bis zu ein Jahr nach Kauf des Fahrzeugs beantragt werden.


Relevante Themen