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Verkehrssicherheitsrat: Bundesweit KI-Kameras gegen Handys am Steuer gefordert

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert den flächendeckenden Einsatz von KI-gestützten Kameras zur Handy-Überwachung im Straßenverkehr.
/ Andreas Donath
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Der Handy-Blitzer hat schon Hunderte Autofahrer in Rheinland-Pfalz erwischt. (Bild: Polizei Rheinland-Pfalz)
Der Handy-Blitzer hat schon Hunderte Autofahrer in Rheinland-Pfalz erwischt. Bild: Polizei Rheinland-Pfalz

Vom 28. bis 30. Januar 2026 tagt in Goslar der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag(öffnet im neuen Fenster). Der DVR nutzt das Forum, um seine Position zur Bekämpfung von Ablenkung am Steuer zu präsentieren. Im Zentrum steht dabei eine klare Forderung: KI-gestützte Kamerasysteme sollen bundesweit Handyverstöße automatisch erfassen.

Rheinland-Pfalz bei Monocams als Vorreiter

Beim Thema Ablenkung am Steuer spricht sich der DVR für den flächendeckenden Einsatz von Monocams aus. Diese KI-gestützten Kamerasysteme aus den Niederlanden erkennen automatisch, wenn Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand halten und machen davon ein Bild. Dieses wird von der Polizei auf einen möglichen Verstoß hin ausgewertet. Andere Bilder soll das Gerät nicht speichern.

Rheinland-Pfalz setzt solche Systeme seit 2025 ein und liefert nach Ansicht des Verkehrsgerichtstags damit das Modell für eine bundesweite Lösung. Dafür fehlt bisher die Rechtsgrundlage, die in Rheinland-Pfalz durch eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes geschaffen wurde.

Die Bundesländer müssten nach Ansicht des DVR zudem mehr Personal bei Polizei, Bußgeldstellen und Justiz bereitstellen. Bei schweren Unfällen, bei denen eine Handynutzung nicht ausgeschlossen werden kann, sollten mobile Endgeräte grundsätzlich gesichert und ausgewertet werden.

Autoindustrie soll nachbessern

Die Fahrzeugindustrie soll nach Ansicht des DVR intuitivere Bedienkonzepte entwickeln. Sicherheitsrelevante Funktionen sollten per Sprachsteuerung oder haptischen Elementen wie Tasten bedienbar sein, ohne dass der Blick von der Straße weichen muss.

Seit Juli 2024 schreibt eine EU-Verordnung vor, dass neu zugelassene Pkw mit Systemen ausgestattet sein müssen, die Handynutzung reduzieren sollen. Der DVR fordert eine wissenschaftliche Evaluation dieser Technologien und eine ganzheitliche EU-Regelung, die sicherstellt, dass Warnungen die Fahrer nicht überfordern.

Simulatoren statt Sparmodelle beim Führerschein

Neben der Handy-Problematik nutzt der DVR den Verkehrsgerichtstag auch, um seine Position zur aktuellen Debatte um eine kostengünstigere Führerscheinausbildung zu formulieren. DVR-Präsident Manfred Wirsch stellt klar: Preisnachlässe dürfen nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen.

Die Organisation fordert die Einführung eines verbindlichen Referenzlehrplans für Fahrschulen, der den Lernstand aller Fahrschüler systematisch dokumentiert. Bei einem Wechsel der Fahrlehrkraft könnte so nahtlos an den bisherigen Ausbildungsstand angeknüpft werden.

Fahrsimulatoren sollen künftig auch in der regulären Ausbildung zum Einsatz kommen – nicht nur bei freiwilligen Zusatzstunden. Das Bundesverkehrsministerium müsste dafür allerdings erst technische Standards und pädagogische Konzepte entwickeln. Im Simulator könnten dann das manuelle Schalten und zwei Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen absolviert werden.

Der DVR sieht in dieser Modernisierung den effektivsten Weg, um Kosten zu senken. Durch eine bessere Ausbildungsqualität würden weniger Wiederholungsprüfungen nötig, was die Gesamtkosten für Fahrschüler reduzieren könnte.

Begleitetes Fahren ab 16 Jahren

Beim Thema Fahranfänger setzt der DVR auf eine Ausweitung des bewährten Konzepts des Begleiteten Fahrens. Konkret sollen Jugendliche bereits ab dem 16. Geburtstag die Fahrerlaubnis beantragen können. Die theoretische Prüfung könnte dann bis zu sechs Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, statt wie bisher drei Monate vorher. Der DVR fordert zudem finanzielle Anreize: Nach mindestens sechs Monaten Begleitphase sollen Teilnehmer einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten erhalten.

1,1 Promille-Grenze für Radfahrer

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Radverkehr. Der DVR kritisiert, dass Radfahrer und Pedelec-Nutzer derzeit mit bis zu 1,6 Promille ohne rechtliche Konsequenzen unterwegs sein dürfen, solange keine Fahrunsicherheit erkennbar ist. Die Organisation fordert die Einführung einer Ordnungswidrigkeit ab 1,1 Promille.

Für Kraftfahrzeugführer verlangt der DVR zudem ein absolutes Alkoholverbot. Die derzeitige Grenze von 0,5 Promille sei nicht mehr zeitgemäß.


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