Simulatoren statt Sparmodelle beim Führerschein
Neben der Handy-Problematik nutzt der DVR den Verkehrsgerichtstag auch, um seine Position zur aktuellen Debatte um eine kostengünstigere Führerscheinausbildung zu formulieren. DVR-Präsident Manfred Wirsch stellt klar: Preisnachlässe dürfen nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen.
Die Organisation fordert die Einführung eines verbindlichen Referenzlehrplans für Fahrschulen, der den Lernstand aller Fahrschüler systematisch dokumentiert. Bei einem Wechsel der Fahrlehrkraft könnte so nahtlos an den bisherigen Ausbildungsstand angeknüpft werden.
Fahrsimulatoren sollen künftig auch in der regulären Ausbildung zum Einsatz kommen – nicht nur bei freiwilligen Zusatzstunden. Das Bundesverkehrsministerium müsste dafür allerdings erst technische Standards und pädagogische Konzepte entwickeln. Im Simulator könnten dann das manuelle Schalten und zwei Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen absolviert werden.
Der DVR sieht in dieser Modernisierung den effektivsten Weg, um Kosten zu senken. Durch eine bessere Ausbildungsqualität würden weniger Wiederholungsprüfungen nötig, was die Gesamtkosten für Fahrschüler reduzieren könnte.
Begleitetes Fahren ab 16 Jahren
Beim Thema Fahranfänger setzt der DVR auf eine Ausweitung des bewährten Konzepts des Begleiteten Fahrens. Konkret sollen Jugendliche bereits ab dem 16. Geburtstag die Fahrerlaubnis beantragen können. Die theoretische Prüfung könnte dann bis zu sechs Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, statt wie bisher drei Monate vorher. Der DVR fordert zudem finanzielle Anreize: Nach mindestens sechs Monaten Begleitphase sollen Teilnehmer einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten erhalten.
1,1 Promille-Grenze für Radfahrer
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Radverkehr. Der DVR kritisiert, dass Radfahrer und Pedelec-Nutzer derzeit mit bis zu 1,6 Promille ohne rechtliche Konsequenzen unterwegs sein dürfen, solange keine Fahrunsicherheit erkennbar ist. Die Organisation fordert die Einführung einer Ordnungswidrigkeit ab 1,1 Promille.
Für Kraftfahrzeugführer verlangt der DVR zudem ein absolutes Alkoholverbot. Die derzeitige Grenze von 0,5 Promille sei nicht mehr zeitgemäß.