Verkehrssicherheit: Autos in der EU müssen Assistenzsysteme haben
Eine EU-Verordnung ist in Kraft, nach der Neuwagen künftig Assistenzsysteme haben müssen. Dazu gehört auch ein Geschwindigkeitsassistent.

Verkehrssicherheit durch Assistenzsysteme: In zwei Jahren müssen in der Europäischen Union (EU) alle Neuwagen mit Systemen ausgestattet sein, die die Verkehrssicherheit erhöhen. Dazu gehört auch ein Geschwindigkeitsassistent.
Künftig müssen alle Fahrzeuge mit verschiedenen Assistenzsystemen ausgerüstet werden, die in Gefahrensituationen oder bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln warnen oder sogar aktiv eingreifen. Das regelt die Verordnung mit dem sperrigen Titel Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern
Verpflichtend sind dann unter anderem ein Notbremsassistent, der über Bordsysteme wie Kamera, Radar oder Lidar Hindernisse erkennt und bei Bedarf bremst, und ein Spurhalteassistent, der in die Lenkung eingreift, wenn ein Auto die Spur verlässt. Warnen allein reicht in diesem Fall nicht mehr.
Der Reifendruck wir überwacht
Weitere Systeme sollen den Reifendruck überwachen, warnen, wenn die Person am Lenkrad einzuschlafen droht, oder bei Rückwärtsfahren assistieren, um Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern zu Fuß oder auf Rädern zu vermeiden. Lkw und Busse müssen einen Abbiegeassistenten bekommen.
Während die Akzeptanz für solche Systeme eher hoch sein dürfte, sind andere umstritten. Dazu gehört etwa der Intelligente Geschwindigkeitsassistent oder Intelligent Speed Assistance (ISA), der dafür sorgen soll, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden. Das System warnt und drosselt sogar die Motorleistung. Auch dass Fahrzeuge dafür ausgerüstet werden müssen, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Alkohol-Prüfgerät eingebaut werden kann, dürfte vielen nicht passen. Allerdings gehören überhöhte Geschwindigkeit und Fahren unter Alkoholeinfluss zu den wichtigsten Unfallursachen.
Um Unfälle künftig besser aufklären zu können, müssen die Hersteller ihre Fahrzeuge mit einem Unfalldatenspeicher ausstatten, vergleichbar der Blackbox in einem Flugzeug. Darin werden Fahrzeugdaten gespeichert, wie etwa Geschwindigkeit oder wann gebremst wurde. Die Daten sind jedoch explizit für die Unfallforschung gedacht. Bedenken wegen des Datenschutzes gibt es dennoch.
Die Verordnung wurde 2019 beschlossen und ist jetzt in Kraft getreten. Die Umsetzung erfolgt stufenweise: Zunächst gilt sie für neu in der EU zugelassene Fahrzeugtypen, also Modelle, die eine Typgenehmigung benötigen. Ab Juli 2024 dürfen die Hersteller keine Fahrzeuge ohne solche Systeme mehr verkaufen.
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Dann hat derjenige der das eine Zufahrtsstraße nennt hier das Problem nach zu bessern...
Hatte ich mit fast neuem Mietwagen auf Island - Geschwindigkeitslimit der Ausfahrt wird...
Schön das andere das auch so sehen. Wenn man recht hat kommen die plötzlich mit Latein...
Genau das. Man liest ja immer wieder, wie langweilig die Fahrerei doch wäre und die Leute...
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