Verkehrsminister: Elektrotretroller dürfen wohl nicht auf Bürgersteigen fahren

Unfallforscher, Parteien und Verbände haben gewarnt: Wenn Elektrotretroller wie von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geplant auch auf Bürgersteigen fahren dürften, könnten viele Unfälle passieren. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet(öffnet im neuen Fenster) nun, dass doch keine Fahrten auf Bürgersteigen erlaubt sein sollten, sondern nur auf Radwegen. Nach Ansicht von Unfallforschern birgt dort das Nebeneinander von Radfahrern und E-Scooter-Fahrern neue Unfallrisiken.
Der Bundesrat wird am 17. Mai 2019 über die E-Tretroller abstimmen, die bisher noch gar nicht auf öffentlichen Straßen in Deutschland fahren dürfen. Dabei war vorgesehen, dass Modelle mit einer Begrenzung auf 12 km/h auf Fußwegen gefahren werden dürfen. Die Fahrer müssen mindestens zwölf Jahre alt sein, wenn die Roller nicht schneller als zwölf Kilometer pro Stunde (km/h) fahren. Bei Rollern bis 20 km/h müssen die Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht besteht nicht. Die Fahrzeuge brauchen aber ein Versicherungskennzeichen.
Die Verkehrsminister der Länder sprachen sich teils gegen eine Fußwegbenutzung aus. Laut FAZ-Bericht äußerten auch Versicherer Bedenken, die E-Tretroller auf den Bürgersteig zu lassen.
Sollte sich der Bundesverkehrsminister dem öffentlichen Druck gebeugt haben, könnte der Bundesrat den Weg für die Elektrokleinstfahrzeuge freimachen, heißt es bei der FAZ. Dann könnten die Fahrzeuge noch in diesem Sommer auch in Deutschland zugelassen werden.

In Österreich wurden die Elektrotretroller Ende April 2019 Fahrrädern gleichgestellt . Das bedeutet, dass sie auf einem Radweg genutzt werden müssen. Steht dieser nicht zur Verfügung, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Generell nicht erlaubt ist das Fahren auf Gehwegen, es sei denn, einzelne Kommunen erteilen dazu eine Ausnahmegenehmigung. Eine Versicherungspflicht gibt es nicht.