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Verkaufsverbot: Telekom darf keine HTC-Smartphones mehr verkaufen

Keine guten Nachrichten für HTC : Das Amtsgericht Mannheim hat entschieden, dass die Deutsche Telekom in Deutschland keine Smartphones des taiwanischen Herstellers mehr vertreiben darf. Grund ist eine Patentklage bezüglich Sprachverschlüsselungstechnik.
/ Tobias Költzsch
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Das Verkaufsverbot würde auch das HTC One M9 betreffen. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)
Das Verkaufsverbot würde auch das HTC One M9 betreffen. Bild: Martin Wolf/Golem.de

Einem jüngsten Gerichtsurteil zufolge darf HTC in Deutschland keine Smartphones mehr über die Deutsche Telekom vertreiben. Das hat das Amtsgericht Mannheim entschieden, wie das Wall Street Journal(öffnet im neuen Fenster) berichtet. Der Grund für das Verkaufsverbot sind Patentstreitigkeiten; das Gericht hat jetzt zugunsten des Klägers entschieden.

Patentklage wegen Sprachverschlüsselung

Das US-Unternehmen Acacia Research Group hatte im Jahr 2014 eine Patentklage gegen HTC eingereicht, die Sprachverschlüsselungstechnik betrifft. Das Mannheimer Gericht hat dem Kläger recht gegeben und ein Verkaufsverbot über die Deutsche Telekom verhängt. Den normalen Handel scheint das Verbot nicht zu betreffen.

Acacias Executive Vice President David Rosmann zufolge soll das Verbot noch im Dezember 2015 in Kraft treten. Die Telekom hingegen hat dem Wall Street Journal mitgeteilt, dass es aktuell weiterhin HTC-Smartphones in ihren Läden und im Onlineshop gibt.

Berufung ist geplant

Grund dafür könnte der Umstand sein, dass HTC unmittelbar Berufung einlegen will. In diesem Fall wäre das vorige Urteil nicht rechtskräftig, die Smartphones dürften also weiterhin verkauft werden. Sowohl HTC als auch Acacia wollten dem Wall Street nicht mitteilen, ob sich die beiden Firmen in Verhandlungen zu einer außergerichtlichen Einigung befinden.

Inwieweit die Gerichtsentscheidung auch bei einer endgültigen Bestätigung Auswirkungen auf die Verkäufe HTCs hätte, ist unklar. Falls der Hersteller seine Geräte weiterhin über den freien Handel verkaufen kann, könnte sich der Schaden in Grenzen halten.


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