Verkaufsstopp in Deutschland: Apple darf nicht behaupten, alle iPhones seien verfügbar

Nach dem Verkaufsverbot für das iPhone 7 und iPhone 8 in Deutschland hat Apple in einer Pressemitteilung erklärt, die Geräte seien weiterhin bei anderen Händlern erhältlich. Das Amtsgericht München findet das irreführend und untersagt daher die Verwendung der Textpassage.

Artikel veröffentlicht am ,
Betroffen sind unter anderem das iPhone 7 Plus und 8 Plus.
Betroffen sind unter anderem das iPhone 7 Plus und 8 Plus. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)

Das Amtsgericht München hat Apple untersagt, einen Teil einer im Dezember 2018 veröffentlichten Pressemitteilung zu verwenden. In dieser hat das Unternehmen nach einem gerichtlich bestätigten Verkaufsverbot für das iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X in Deutschland behauptet, die Geräte seien weiter bei Drittanbietern verfügbar. Apples Ansicht nach gelte das Verkaufsverbot lediglich für die eigenen Apple Stores und den eigenen Onlineshop.

Qualcomm hat das damalige Gerichtsurteil hingegen so interpretiert, dass Apple die betroffenen Geräte komplett aus dem Handel zurückziehen müsse. Der Chiphersteller hat nun eine einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht München erreicht, die Apple die Nutzung dieses Teils der damaligen Pressemitteilung untersagt, wie Bloomberg schreibt.

Andeutung allgemeiner Verfügbarkeit ist irreführend

Dem Gericht zufolge sei die Behauptung irreführend, die betroffenen iPhones seien weiterhin in Deutschland erhältlich. Die Formulierung erwecke den Eindruck, die Geräte seien unbegrenzt verfügbar, was nach Ansicht des Gerichtes nicht der Fall ist. Das Gericht folgt damit zumindest in Teilen der Interpretation Qualcomms.

Direkt nach dem Urteil im Dezember 2018 gab es verschiedene Auslegungen des Verkaufsverbotes: Apple ist der Meinung, dass die betroffenen iPhones weiterhin bei anderen Händlern erhältlich seien. Qualcomm hingegen hat dem widersprochen und auf ein komplettes Verkaufsverbot gepocht, das auch Drittanbieter einschließt.

Die Entscheidung des Amtsgerichtes München deutet an, dass es der Auslegung Qualcomms zumindest eher folgt. Apple hat gegen das ursprüngliche Urteil im Dezember Einspruch eingelegt. In einem anderen Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm hat hingegen Apple vor kurzem Recht bekommen. Ein zweites Verkaufsverbot für weitere iPhone-Modelle in Deutschland hat Apple damit vorerst abgewendet.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Trollversteher 21. Jan 2019

Ich sprach ja auch von unabhängigen, ausführlichen Tests, Messungen und Reviews von...

Trollversteher 21. Jan 2019

Mit der Rechtslage im aktuellen Vergleich hatte der unsinnige SNES Vergleich noch viel...

quineloe 20. Jan 2019

Das gibt es nur im Barbara-Salesch-Fernsehen. In der Realität wird der Richter bei so...

crazypsycho 20. Jan 2019

Nur das Apple sie bereits vertrieben hat. Auf diese Geräte hat Apple also keine Einfluss...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
USA sollen intaktes außerirdisches Fluggerät besitzen

Klingt schräg, aber der Whistleblower ist ungewöhnlich glaubwürdig: Die USA sollen mehrere außerirdische Fluggeräte haben.

Whistleblower: USA sollen intaktes außerirdisches Fluggerät besitzen
Artikel
  1. Volvo EX30 vorgestellt: Kompaktes Elektro-SUV startet bei rund 36.000 Euro
    Volvo EX30 vorgestellt
    Kompaktes Elektro-SUV startet bei rund 36.000 Euro

    Volvo bringt das Elektro-SUV EX30 mit zwei Batterietypen und zwei Motorversionen auf den Markt. Es ist der spurtstarkste Volvo aller Zeiten.

  2. Game Porting Toolkit: Wie Apple Windows-Spiele auf MacOS bringen will
    Game Porting Toolkit
    Wie Apple Windows-Spiele auf MacOS bringen will

    Wenige Stunden nach Bereitstellung der Werkzeuge laufen Diablo 4 und Cyberpunk auf MacOS. Apple zeigt, dass Ports schneller gehen könnten, als viele erwarten.
    Von Sebastian Grüner

  3. Freelancer in der IT: Schön, lukrativ, aber alles andere als easy
    Freelancer in der IT
    Schön, lukrativ, aber alles andere als easy

    Viele junge Entwickler wollen lieber Freelancer sein als angestellt. Doch das hat mehr Haken, als man denkt. Wir haben Tipps für den Einstieg.
    Ein Ratgebertext von Rene Koch

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Samsung SSD 8TB 368,99€ • MindStar: Gigabyte RTX 4090 1.599€, Crucial 4TB 169€ • Acer Curved 31,5" WQHD 165Hz 259€ • PS5-Spiele & Zubehör bis -75% • Samsung 990 Pro 1TB (PS5) 94€ • Chromebooks bis 32% günstiger • Bis 50% auf Gaming-Produkte bei NBB • PS5 mit Spiel 549€ [Werbung]
    •  /