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Verkauf von Zugtickets: Deutsche Bahn verliert vor Gericht gegen Bundeskartellamt

In einer ersten Etappe hat die Deutsche Bahn vor Gericht gegen das Bundeskartellamt verloren. Dem Unternehmen wird Missbrauch der eigenen Marktmacht vorgeworfen.
/ Ingo Pakalski
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Es geht um den Verkauf von Tickets für Fahrten mit der Deutschen Bahn. (Bild: Michele Tantussi/Getty Images)
Es geht um den Verkauf von Tickets für Fahrten mit der Deutschen Bahn. Bild: Michele Tantussi/Getty Images

Die Deutsche Bahn hat eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte einen Antrag auf Eilrechtsschutz der Deutschen Bahn gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes im Missbrauchsverfahren gegen die Bahn in weiten Teilen ab. Im Sommer 2023 kam das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass die Bahn ihre Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbrauche und diese beim Vertrieb von Bahntickets auf wettbewerbswidrige Weise benachteilige. Dagegen zog die Bahn vor Gericht.

Hintergrund ist ein jahrelanger Streit zwischen der Deutschen Bahn mit Internetplattformen wie Trainline oder Omio, bei denen Verbraucher ebenfalls Bahntickets für den Fernverkehr kaufen können. Doch dafür brauchen die Unternehmen bestimmte Daten, die nur die Deutsche Bahn hat.

In einer aktuellen Mitteilung des Bundeskartellamts(öffnet im neuen Fenster) heißt es, dass das Gericht die Auffassung des Amts bestätigt, wonach die Bahn für die Buchungs- und Zahlungsabwicklung und die Vermittlung von Fahrkarten durch die Plattformen kartellrechtlich zur Zahlung eines Entgelts bzw. einer Provision verpflichtet sei. Die Kartellbehörde hatte der Bahn konkrete Vorgaben zur Mindesthöhe der an die Plattformen zu zahlenden Entgelte gemacht.

Das wirft das Kartellamt der Bahn vor

Das Gericht habe ernstliche Zweifel am im vorliegenden Fall herangezogenen Kostenmaßstab und habe diese Vorgabe für die Dauer des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt. Das Bundeskartellamt hatte die Bahn verpflichtet, Werbeverbote aus Verträgen mit Mobilitätsplattformen zu entfernen.

Zudem müsse die Bahn das Verbot der Gewährung direkter und indirekter Rabatte sowie das Verbot der Provisionsweitergabe aus allen Verträgen entfernen, die mit Mobilitätsplattformen geschlossen wurden. Bisher seien diesen Anbietern Provisionen vorenthalten worden. Die Bahn selbst bewerbe ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln, andere Unternehmen wie Trainline oder Omio sei dies aber durch Verträge mit der Bahn nicht gestattet.

Außerdem verpflichtete das Kartellamt die Bahn dazu, Mobilitätsplattformen fortlaufenden Zugang zu Echtzeitdaten über Zugverspätungen und -ausfälle zu gewähren. Dafür dürfe ein angemessenes Entgelt in Höhe der für den Datenzugang bei der Bahn entstehenden Kosten erhoben werden. Der Datenzugang müsse dabei diskriminierungsfrei erfolgen und sollte mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.

Kartellamt will die Bahn in die Pflicht nehmen

Nach Auffassung der Kartellwächter sind die drei genannten Punkte weiterhin vollziehbar. Die Rechtsbeschwerde für das Eilverfahren wurde nicht zugelassen. Über die endgültige Rechtmäßigkeit der Verpflichtungen wird das Gericht in der Hauptsache entscheiden. Danach stünde noch die Rechts- oder Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof offen.

"Mit der jetzigen Eilentscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vollziehbarkeit weiter Teile unserer Anordnungen gegen die Deutsche Bahn bestätigt. Insoweit beabsichtigen wir, den Vollzug unserer Entscheidung auch weiterhin durchzusetzen. Die Entscheidung gibt uns Rückenwind für das Verfahren in der Hauptsache, das vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt wird" , sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.


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