Verkauf ins Ausland: Legaler Missbrauch von E-Auto-Förderung kostet Millionen
Zahlreiche 2022 neu zugelassene E-Autos sind nicht mehr in Deutschland, weil sie als Gebrauchte ins Ausland verkauft wurden. Das hat einen Millionenschaden verursacht.

Eine Untersuchung des Center of Automotive Management (CAM) zeigt, dass mehr als 16 Prozent der im Jahr 2022 in Deutschland neu zugelassenen Elektrofahrzeuge nicht im Fahrzeugbestand verzeichnet sind.
Das sind noch einmal 3 Prozent mehr Schwund als im Vorjahr. Es besteht der Verdacht, dass ein erheblicher Teil der neu zugelassenen Elektro-Pkw nach der vorgeschriebenen Mindesthaltedauer von sechs Monaten als junge Gebrauchte gewinnbringend ins Ausland exportiert wurden.
Dies könnte allein im Jahr 2022 in etwa 380 Millionen Euro an Steuergeldern gekostet haben. Anders ausgedrückt subventionieren deutsche Steuerzahler so den Markthochlauf der Elektromobilität im Ausland.
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland etwas mehr als 470.000 Elektroautos neu zugelassen. Gleichzeitig stieg der Fahrzeugbestand nur um knapp 400.000 Einheiten auf 1.013.009 Fahrzeuge dieses Typs an. Die Differenz von rund 76.000 E-Autos bzw. 16,2 Prozent der Neuzulassungen ging somit nicht in den deutschen Fahrzeugbestand über.
Stichproben der Studienautoren bei ausgewählten Automobilmarken offenbaren noch gravierendere Unterschiede zwischen den Neuzulassungen und den Zuwächsen im Fahrzeugbestand. Bei Tesla fehlt nahezu jede dritte Neuzulassung in Deutschland. Aber auch deutsche Hersteller wie BMW, Audi und Mercedes-Benz weisen stark überdurchschnittliche Differenzen auf.
Verkauf ins Ausland nach Ablauf der Haltefrist
Günstigere Elektrofahrzeuge sind weniger betroffen. Die Differenz von Neuzulassungen und Fahrzeugbestand liegt beim Renault Zoe nur bei 9,1 Prozent und auch bei VW und Hyundai liegt die Quote unter dem Durchschnitt. Allerdings schied auch hier eine hohe Zahl von Elektrofahrzeugen im Jahr 2022 aus dem deutschen Fahrzeugbestand aus.
Die Reduzierung der Förderprämie von bis zu 9.000 Euro auf maximal 6.750 Euro sowie die Verlängerung der Mindesthaltedauer von sechs auf zwölf Monate dürfte diese Praxis seit diesem Jahr deutlich unattraktiver machen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Welche Steuer ist denn gemeint? MwSt zahlen Händler ja nicht. Endkunden zahlen die...
Wenn es unter 1 Jahr ist, dann muss man des eigentlich angeben. Erst >1 Jahr ist man...
Das ist Unfug, da in den allermeisten Fällen der Besitzer sich nach den 6 Monaten ein...
Das hat doch mit der Verwaltung nichts zu tun. Die Förderung war an Autos geknüpft und...
Kommentieren