Verhandlung zum Leistungsschutzrecht: "Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz"

Das Gesetz zum Leistungsschutzrecht hätte bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen und ist daher nicht anwendbar - diese Meinung vertrat der Richter bei der heutigen Verhandlung zwischen Google und der VG Media. Von dem Gesetz hält er offenbar wenig.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Demonstration gegen das Leistungsschutzrecht in Berlin am 1. März 2013
Demonstration gegen das Leistungsschutzrecht in Berlin am 1. März 2013 (Bild: Digitale Gesellschaft/CC BY-SA 2.0)

In der Verhandlung zwischen den in der VG Media zusammengeschlossenen Presseverlegern und Google hat der vorsitzende Richter das Leistungsschutzrecht kritisiert. Die VG Media will mit dem Verfahren erreichen, dass Google für die Darstellung von Snippets in seinem Dienst Google News künftig Geld an die Verleger ausschüttet.

Inhalt:
  1. Verhandlung zum Leistungsschutzrecht: "Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz"
  2. Google will sich nicht mit Verlagen streiten

Der Richter sagte nach Darstellung der Deutschen Presseagentur (dpa): "Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, das viele Fragen aufwirft." Insbesondere kritisierte der Richter, dass das Gesetz nicht wie vorgesehen bei der EU-Kommission notifiziert worden - und daher möglicherweise gar nicht anwendbar sei.

Die VG Media schlug nach der Kritik des Richters vor, das Gesetz dem Europäischen Gerichtshof in einem Vorabverfahren vorzulegen. Die EU-Abgeordnete der Piraten Julia Reda hatte die fehlende Notifizierung bereits im Jahr 2015 kritisiert.

Leistungsschutzrecht in den Papierkorb

Auf Anfrage von Golem.de teilte Julia Reda mit: "Die heutige Verhandlung liefert Stoff für eine neue Seite in dem bereits grotesk langen Werk 'Dinge, die ein Gesetzgeber versieben kann'. Das Leistungsschutzrecht ist das falsche Gesetz zur Lösung des falschen Problems, handwerklich falsch gestrickt, es gehört in die Papiertonne."

Außerdem sagte sie: "Die Notbremse der VG Media, jetzt auf eine Vorlage an den EuGH zu drängen, zeigt, wie groß die Verzweiflung dort sein muss. Der einzige Dienst, den das Leistungsschutzrecht für Presseverleger jetzt noch der Welt erweisen kann ist, dem europäischen Gesetzgebungsverfahren als abschreckendes Beispiel zu dienen."

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Google will sich nicht mit Verlagen streiten 
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