Verhandlung zum Leistungsschutzrecht: "Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz"

In der Verhandlung zwischen den in der VG Media zusammengeschlossenen Presseverlegern und Google hat der vorsitzende Richter das Leistungsschutzrecht kritisiert. Die VG Media will mit dem Verfahren erreichen, dass Google für die Darstellung von Snippets in seinem Dienst Google News künftig Geld an die Verleger ausschüttet.
Der Richter sagte nach Darstellung der Deutschen Presseagentur (dpa): "Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, das viele Fragen aufwirft." Insbesondere kritisierte der Richter, dass das Gesetz nicht wie vorgesehen bei der EU-Kommission notifiziert worden – und daher möglicherweise gar nicht anwendbar sei.
Die VG Media schlug nach der Kritik des Richters vor, das Gesetz dem Europäischen Gerichtshof in einem Vorabverfahren vorzulegen. Die EU-Abgeordnete der Piraten Julia Reda hatte die fehlende Notifizierung bereits im Jahr 2015 kritisiert(öffnet im neuen Fenster) .
Leistungsschutzrecht in den Papierkorb
Auf Anfrage von Golem.de teilte Julia Reda mit: "Die heutige Verhandlung liefert Stoff für eine neue Seite in dem bereits grotesk langen Werk 'Dinge, die ein Gesetzgeber versieben kann'. Das Leistungsschutzrecht ist das falsche Gesetz zur Lösung des falschen Problems, handwerklich falsch gestrickt, es gehört in die Papiertonne."
Außerdem sagte sie: "Die Notbremse der VG Media, jetzt auf eine Vorlage an den EuGH zu drängen, zeigt, wie groß die Verzweiflung dort sein muss. Der einzige Dienst, den das Leistungsschutzrecht für Presseverleger jetzt noch der Welt erweisen kann ist, dem europäischen Gesetzgebungsverfahren als abschreckendes Beispiel zu dienen."
Google will sich nicht mit Verlagen streiten
Auch Google fühlt sich in seiner Ablehnung bestätigt. Das Unternehmen teilte mit: "Die heutige Anhörung in Berlin hat erneut die zahlreichen Widersprüche und Fragen offengelegt, die mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage verbunden sind. Wir haben immer wieder betont, dass wir keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen möchten" Vielmehr wolle man den Verlagen über die Suchmaschine Traffic zuführen.
Der Rechtsanwalt der VG Media, Jan Hegemann, sagte: "Es sind viele Fragen diskutiert worden. Beide Parteien werden wohl Schriftsatzfrist bis zum 7. März 2017 erhalten. Das Gericht hat heute in der Sache noch keine Entscheidung getroffen." Weiter heißt es in dem Statement: "Wir sehen, wie unter anderem auch die Bundesregierung, keine Notifizierungspflicht. Das Landgericht ist zu dieser Frage noch unentschieden."
Wie lang ist ein kleinster Textausschnitt?
Die VG Media will nach wie vor, dass Google für die Nutzung von Textausschnitten zahlt. Dazu zählen nach Vorstellung der Gesellschaft alle Textteile, die aus mehr als sieben Wörtern bestehen. Das Gesetz erlaubt Suchaggregatoren die Verwendung "einzelner Wörter" und "kleinster Textausschnitte" Google hingegen will keine entsprechende Lizenz erwerben und zeigt Sucheregebnisse der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage derzeit ohne Teasertext an. Kartellrechtliche Bedenken der VG Media dagegen wurden zurückgewiesen.
Im vergangenen Jahr hatte der ehemalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger seinen Vorschlag für ein europaweites Leistungsschutzrecht vorangetrieben und wollte Journalisten dabei eine bizzare Nachhilfestunde erteilen.
Ein Urteil wird für den 9. Mai erwartet.
Hinweis: Golem.de hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Verlagen an die EU-Kommission gewandt und in einem offenen Brief vor der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts gewarnt.