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Vergleich: Apple zahlt Anlegern 490 Millionen US-Dollar

Zuerst ein positiver Ausblick, dann ernüchternde Zahlen: Apple -Anleger haben sich von einem Ausblick im November 2018 getäuscht gesehen.
/ Matthias Wellendorf
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Anleger sahen sich von Aussagen des Apple-Chefs Tim Cook getäuscht. (Bild: REUTERS/Loren Elliott)
Anleger sahen sich von Aussagen des Apple-Chefs Tim Cook getäuscht. Bild: REUTERS/Loren Elliott

Apple hat sich im Streit mit Aktionären im Rahmen eines Vergleichs bereiterklärt 490 Millionen US-Dollar zu bezahlen, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Damit will der Konzern eine Sammelklage beilegen, derzufolge Apple-Chef Tim Cook die Aktionäre betrogen haben soll, indem er die sinkende Nachfrage nach iPhones in China verschwieg.

Die Anleger sahen sich getäuscht, weil Cookim November 2018 in einer Telefonkonferenz zwar schwächelnde Umsätze für die Märkte Brasilien, Indien, Russland und die Türkei vermeldete, für China jedoch bei einem optimistischen Ausblick blieb - nur um sich zwei Monate später korrigieren zu müssen.

Für das vierte Quartal 2018 wurde ursprünglich ein Umsatz 89 bis 93 Milliarden US-Dollar in Aussicht gestellt. Am 2. Januar 2019 wurde vermeldet, dass der Quartalsumsatz um neun Milliarden US-Dollar geringer ausfallen könnte. Damit wurden erstmals seit dem Start des iPhones geringere Erlöse in Aussicht gestellt als zunächst prognostiziert, was zu einem Kursrückgang von zehn Prozent führte.

Dass sich die Verkäufe der iPhones nicht wie erhofft entwickeln könnten, deutete sich allerdings schon zuvor an. Es wurde über eine Drosselung der iPhone-Produktion spekuliert und vermutet, dass sich iPhone-Käufer in Erwartung des im Vergleich zu den Xs-Modellen günstigeren Xr-Modellen mit Anschaffungen zurückhalten könnten.

Keiner Schuld bewusst

Dennoch will Apple den Vergleich nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen. Man sehe weder Gesetze verletzt noch habe man Anleger getäuscht. Man wolle lediglich eine langwierige und teure Fortsetzung verhindern. Die Einigung bedarf noch der richterlichen Zustimmung.


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