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Vergewaltigungsvorwürfe: Julian Assange soll doch in London befragt werden

Die schwedische Staatsanwaltschaft will nun offenbar doch nach London reisen und Wikileaks-Gründer Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft befragen. Auch eine DNA-Probe soll genommen werden – trotz Rechtsunsicherheit.
/ Jörg Thoma
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Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London (Bild: Peter Macdiarmid/Getty Images)
Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London Bild: Peter Macdiarmid/Getty Images

Bisher hat die schwedische Staatsanwaltschaft darauf bestanden, Wikileaks-Gründer Julian Assange zu Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung in Schweden zu befragen. Jetzt ist sie offenbar bereit, nach London zu reisen(öffnet im neuen Fenster), um Assange in seinem Exil in der ecuadorianischen Botschaft zu treffen. Dort soll auch eine DNA-Probe genommen werden. Assanges Anwälte begrüßten den Vorschlag, den sie bereits kurz nach seiner Anklage geäußert hatten.

Assange sieht sich weiterhin mit dem Vorwurf konfrontiert, zwei Frauen in Stockholm sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Ein Berufungsgericht in Stockholm hatte erst im November 2014 eine Klage Assanges gegen den nationalen und europäischen Haftbefehl abgewiesen. Schweden fordert seit 2010 Assanges Auslieferung.

Weiterhin Auslieferung in die USA befürchtet

Assange floh am 24. August 2012 in die Botschaft Ecuadors in London, nachdem er mehrmals erfolglos vor britischen Gerichten gegen seine Auslieferung geklagt hatte. Er befürchtet, dass Schweden ihn wegen seiner Beteiligung an der Enthüllungsplattform Wikileaks an die USA ausliefert. Schweden darf Personen allerdings nur dann ausliefern, wenn ihnen für die gleiche Tat eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr in Schweden droht. Außerdem gibt es keinen offiziellen Haftbefehl gegen Assange in den USA.

Die schwedische Staatsanwaltschaft lehnte bislang eine Befragung in London ab, da sie "lückenhaft" sein könnte. Außerdem gebe es Zweifel, ob ein im Ausland abgenommener DNA-Test nach schwedischem Recht gültig sei. Sollte gegen Assange Anklage erhoben werden, muss er in Schweden aber vor Gericht erscheinen.


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