Vergessenwerden: Google will auf gelöschte Links hinweisen
Der Internetkonzern Google will künftig offenbar darauf hinweisen, wenn Links auf Wunsch von Nutzern aus den Suchergebnissen entfernt wurden.

Google will einem Bericht zufolge künftig darauf hinweisen, wenn Links auf Wunsch von Nutzern nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden sollen. Der Konzern plant laut einem Bericht des Guardian, am Seitenende der Suchergebnisse solche Hinweise einzubauen. Sie sollen ähnlich funktionieren wie jene, die der Konzern bei Seiten verwendet, die wegen Urheberrechtsverletzungen aus den Suchergebnissen entfernt wurden. Google lehnte laut Guardian eine Stellungnahme zu dem Bericht ab. Suchmaschinenexperten hatten ein solches Vorgehen bereits erwartet.
Wie die Zeitung weiter berichtet, will Google in seinem halbjährlichen Transparenzbericht künftig Informationen über die Zahl der entfernten Einträge bereitstellen. Seit dem Urteil am 13. Mai erreichten Google nach eigenen Angaben schon Zehntausende Anfragen von Nutzern, die um die Löschung von Informationen baten. Knapp ein Drittel beträfen Betrugsfälle, in einem Fünftel sei es um schwere Straftaten gegangen. Zwölf Prozent der Anfragen stünden im Zusammenhang mit Festnahmen wegen Kinderpornografie.
Jimmy Wales warnt weiter vor Zensur
Vor rund zwei Wochen hatte Google ein Formular online gestellt, mit dem Nutzer in Europa die Löschung von Einträgen beantragen können. Damit reagiert der Internetkonzern auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai. Das Gericht hatte geurteilt, Nutzer hätten das Recht, die Löschung von persönlichen Informationen zu beantragen, die veraltet, irrelevant oder nicht mehr adäquat seien.
Der Konzern muss nicht jedem Antrag folgen, jedoch prüfen, ob die Löschung im öffentlichen Interesse ist. Google hat für diesen Zweck ein Komitee eingerichtet, zu dem unter anderen Chairman Eric Schmidt und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales gehören.
Wales hatte das Urteil in einem Interview mit der Seite Techcrunch am Wochenende als Zensur kritisiert. Von Zeitungen genutzte Informationen, die der Wahrheit entsprächen und in Gerichtsdokumenten veröffentlicht worden seien, seien nicht privat. Das Urteil des EuGH sei in der Klärung der Frage, was privat sei und was nicht, hinderlich. Vor allem Zeitungen litten darunter, weil Nutzer Informationen in erster Linie über Google suchten und so auf den Seiten landeten.
Nachtrag vom 10. Juni 2014, 13:45 Uhr
Wir haben den Artikel dahingehend präzisiert, dass nicht mehr von gelöschten Inhalten die Rede ist, sondern von Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden.
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ich finds klasse :)
ich hab schon viel "bullshit" hier gelesen, ich bin davon ausgegangen das dies nicht...
der eugh hat europäisches recht umgesetzt, nicht mehr, aber auch nicht weniger! .....
einfach einen Link zu einem Proxy dazu packen. Das Urteil ist und bleibt einfach...