Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Vergabe: Erste deutsche 5G-Betreiber bei 26 GHz erreichen 2 GBit/s

Es gibt fünf erste 5G -Betreiber in Deutschland bei 26 GHz. Golem.de hat zusammengetragen, was zu dem neuen Bereich bisher bekannt ist.
/ Achim Sawall
9 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Behördenchef Jochen Homann (Bild: Bundesnetzagentur / Screenshot Golem.de)
Behördenchef Jochen Homann Bild: Bundesnetzagentur / Screenshot Golem.de

Die Bundesnetzagentur hat bei der Vergabe im neuen 26-GHz-Bereich für lokale und regionale 5G-Netze erste Zuteilungen gemacht. Das gab die Behörde am 19. Mai 2021 in ihrem Jahresbericht 2020(öffnet im neuen Fenster) bekannt. "Seit Januar 2021 können weitere Frequenzen für 5G-Nutzungen im Bereich 24,25 bis 27,5 GHz zugeteilt werden. In diesem Bereich erfolgten bislang fünf Zuteilungen" , heißt es darin.

Im 26-GHz-Bereich werden bei 800 MHz Bandbreite je nach Konfiguration Datenübertragungsraten zwischen 800 MBit/s bis knapp 2 GBit/s erreicht, hat Golem.de von Ausrüstern erfahren.

Dabei ist die Reichweite jedoch beschränkt: Sie liegt bei freier Sicht bei 600 Metern und ohne Sichtverbindung bei nur 300 Metern. In Europa sieht es bei der Verfügbarkeit der Endgeräte jedoch noch nicht gut aus.

Doch wer betreibt die neuen 26-GHz-Netze?

Wer die neuen Netzbetreiber sind, ist weitgehend geheim: "Informationen über Frequenzzuteilungen werden von der Bundesnetzagentur als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse behandelt. Zuteilungsinhaber für den Frequenzbereich 24.250-27.500 MHz wurden befragt, ob sie einer Veröffentlichung von Namen und Adresse durch die Bundesnetzagentur zustimmen" , sagte Behördensprecher Michael Golem.de auf Anfrage. Nur die Technische Universität Dortmund habe hierzu ihre Zustimmung erteilt.

Mit einer zunehmenden Verfügbarkeit von Equipment für den Frequenzbereich "wird voraussichtlich die Nachfrage zunehmen" , erklärte Reifenberg.

Thomas Heutmann, Referatsleiter bei der Bundesnetzagentur, sagte am 21. Januar 2021 in der Onlinekonferenz 5G Masters des Branchenverbands VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten): "Der wesentliche Unterschied ist hier, dass auch öffentliche Dienste wie Hotspots oder FWA für regionale Anbieter realisiert werden können." FWA steht für den Festnetzersatz Fixed Wireless Access. Die Bereiche 42 und 60 GHz kämen in Zukunft noch hinzu.

Die 26-GHz-Frequenzen sollen für Telekommunikationsdienste für Endkunden, Infrastrukturanbindungen, Industrie 4.0 und Internet of Things für die Industrie bereitgestellt werden, schreibt die Regulierungsbehörde in ihrem neuen Jahresbericht.


Relevante Themen