Verfassungsschutz: Einbruch für den Staatstrojaner
Der Verfassungsschutz soll künftig auch Computer und Smartphones von Verdächtigen durchsuchen dürfen. Um Staatstrojaner zu installieren, sollen Wohnungseinbrüche erlaubt sein.

Verfassungsschutzbehörden sollen künftig Staatstrojaner auch mithilfe von Wohnungseinbrüchen installieren dürfen. Auf diese bislang wenig beachtete Passage im geplanten Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts hat der Jura-Professor Fredrik Roggan in einem Aufsatz für die Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung hingewiesen. Entsprechende Befugnisse hatten die Justizminister von Bund und Ländern im vergangenen Jahr für die Strafverfolgungsbehörden gefordert. Nun will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dies auch dem Verfassungsschutz erlauben.
Im geplanten Paragraf 9e, Absatz 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der von Netzpolitik.org veröffentlicht wurde, heißt es: "Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Wohnungen auch betreten, um Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 5, nach § 11 Absatz 1a des Artikel 10-Gesetzes oder § 9d vorzubereiten." Der genannte Paragraf 9d wiederum erlaubt die Erhebung von Daten "ohne Wissen des Betroffenen unter Eingriff in ein informationstechnisches System". Eine Trennung zwischen Onlinedurchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) wird dabei nicht vorgenommen.
Keine Zero Days erforderlich
Hintergrund der Pläne: Ohne physischen Zugriff auf die Geräte ist es deutlich schwieriger, Überwachungsprogramme wie etwa Keylogger zu installieren. Dazu müssen von staatlichen Behörden wie Zitis möglicherweise Sicherheitslücken eingekauft und gehortet werden. Einfacher ist es, wenn Sicherheitsbehörden wie an der Grenze auf die Geräte von Einreisenden zugreifen können. So hatte die Electronic Frontier Foundation (EFF) auf dem Chaos Communication Congress 2017 darauf hingewiesen, wie auf vermeintlich gesicherte Geräte zugegriffen werden könne. So könnte die Software des israelischen Sicherheitsunternehmens Cellebrite nach Firmenangaben auch iPhones entsperren.
Nach Ansicht Roggans könnte es jedoch sein, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstößt. "Es könnte in Zukunft passieren, dass Leute in unserer Abwesenheit in unserer Wohnung gewesen sind. Und kein Richter hat dem zugestimmt", zitiert die Süddeutsche Zeitung den Juristen. Dies erlaube Artikel 13 des Grundgesetzes eigentlich nicht.
Bislang befindet sich der 41-seitige Entwurf noch in der Ressortabstimmung. Ob er in dieser Form in den Bundestag eingebracht wird, steht noch nicht fest. "Mit der SPD ist das nicht zu machen", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Burkhard Lischka, der Tageszeitung (taz). Kritiker sehen in der Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes eine Aushöhlung des Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten.
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Man sollte einmal nachsehen, ob der Bauch (die Basis) überhaupt noch da ist - und nicht...
Alle vier Hausseiten sind vollständig mit LAN-Cams überwacht. Erkannte Bewegungen werden...
Das hat schon seine Richtigkeit! Der Richter könnte ja ein Doppelagent der...
Ich würde da eher Deviant Ollam in den Raum schmeißen. Der kennt da noch ganz andere Tricks.