Verfassungsgericht: Müssen Direktnachrichten von Behörden geheim bleiben?

Das Bundesverfassungsgericht soll ein IFG-Urteil prüfen, das die Herausgabe von behördlichen Direktnachrichten verhindert.

Artikel veröffentlicht am , Lennart Mühlenmeier
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll die Frage beantworten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll die Frage beantworten. (Bild: Mehr Demokratie/CC-BY-SA 2.0)

Gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Transparenz-Plattform Frag den Staat eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, wie sie am Donnerstag bekanntgab. Twitter-Direktnachrichten sollten geheim bleiben, wenn sie via Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefragt werden. Durch das Urteil des BVerwG aus dem Oktober 2021 seien Grundrechte verletzt worden, hieß es zur Begründung.

In dem IFG-Antragsverfahren wurden die Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums (BMI) verlangt. Weil dieses sich weigerte, die Information herauszugeben, landete der Fall erst beim Verwaltungsgericht Berlin und später beim BVerwG. Nun soll das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Urteil prüfen.

"Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen Wortlaut, Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes ein einschränkendes Kriterium der "Aktenrelevanz" erfunden", sagte David Werdermann, Anwalt von Frag Den Staat, laut einer Presseerklärung.

Weiter heißt es dort, dass als "Grundlage für seine Entscheidung, ob die Inhalte der Twitter-Nachrichten aus dem Ministerium aktenrelevant seien, [...] das Gericht ungeprüft eine Schilderung des Ministeriums" übernommen habe. Das Verwaltungsgericht Berlin habe aber die Beschaffenheit der Nachrichten nicht festgestellt, da es für das Gericht aus der ersten Instanz nicht auf die "Aktenrelevanz" ankam.

Da das BVerwG aber der Auffassung war, dass das VG Berlin eine Feststellung über den Inhalt der Nachrichten getroffen hatte, gab es laut Frag den Staat einen Verfahrensfehler. "Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Behauptungen als 'festgestellte Tatsachen' behandelt und auf dieser Grundlage die Klage abgewiesen, statt den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen", sagte Werdermann Golem.de. Da dieses Kriterium der Aktenrelevanz vom VG Berlin gar nicht festgestellt worden sei, verstoße das Urteil gegen Verfahrensgrundrechte. Des Weiteren seien unter anderem die Informationsfreiheit und der allgemeine Gleichheitssatz laut Verfassungsbeschwerde verletzt.

Intransparenz durch Ausweichen

"Wir wollten erreichen, dass Bundesministerien nicht mehr wie bisher über SMS, Twitter-Direktnachrichten und Whatsapp-Nachrichten Transparenzpflichten umgehen", heißt es außerdem in der Presseerklärung. Behörden würden auf informelle Kommunikationswege ausweichen, so dass "ein großer Teil behördlicher Kommunikation nicht mehr mittels Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nachvollzogen werden kann", heißt es in der Beschwerdeschrift. Dieser Möglichkeit bediente sich zuletzt die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (CDU): Sie handelte ein Impfstoff-Abkommen via SMS aus und will dieses nach IFG nicht herausgeben.

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