Verfassungsgericht: Anti-Terror-Datei ist in Teilen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Anti-Terror-Datei grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 31. Dezember 2014 muss der Gesetzgeber nachbessern.

Die Anti-Terror-Datei sei in ihrer Grundstruktur verfassungsgemäß, hieß es in dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bis zum Ende des Jahres 2014 muss das Gesetz, das die Datei ermöglicht, jedoch in Teilen geändert werden.
Die Richter kritisierten, dass der Personenkreis, der in der Datei erfasst werden soll, nicht genau genug umrissen sei. So sei es verfassungswidrig, auch bloße Bekannte von Terrorverdächtigen in die Datei aufzunehmen, wenn diese nichts von den möglichen Plänen wüssten. Die sogenannten Grunddaten wie Name, Anschrift und ein Foto von solchen Kontaktpersonen dürfen künftig nicht mehr von der einen Behörde zur anderen weitergegeben werden. Insgesamt haben 38 Behörden wie Polizei, Justiz und Verfassungsschutz Zugriff auf die Anti-Terror-Datei.
Grundsätzlich billigten die Richter aber solchen Informationsaustausch, weil Terrorismus "das Gemeinwesen als Ganzes" betreffe. Es handelt sich nach Auffassung der Verfassungshüter bei terroristischen Angriffen aber nicht um Ausnahmezustände wie bei einem Krieg. Daher muss Terrorismus auch "mit den Mitteln des Rechtsstaates" bekämpft werden, sagten die Richter. Dazu gehört in Zukunft auch, dass der Umgang mit der Anti-Terror-Datei von Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden soll. Im Verlauf des Verfahrens war auch der CCC als Sachverständiger gehört worden, die Hacker lehnen diese Datensammlung rundweg ab, weil damit "ein kaum kontrollierbarer Moloch" geschaffen werden könne.
17.000 Personen unter Terrorverdacht
Die 2007 eingerichtete Datei soll helfen, mit schnellem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. Erfasst wurden bisher nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch unbeteiligte Kontaktpersonen. Insgesamt sind derzeit rund 17.000 Personen gespeichert.
Ein pensionierter Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. Er sieht unter anderem sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Karlsruher Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die 2012 eingeführte Rechtsextremismus-Datei haben. Diese funktioniert nach demselben Muster wie die Anti-Terror-Datei.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat mit Erleichterung auf das Karlsruher Urteil zur Anti-Terror-Datei reagiert. "Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sein können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist", sagte Friedrich am Mittwoch in Berlin. Die von Karlsruhe geforderten Nachbesserungen würden sorgfältig geprüft und umgesetzt.
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Schade dass Karlsruhe anscheinend auch nicht mehr weiss, welcher Masstab an die...
Mal die verdachtsperson in der fußgängermeile abfotografiert und die passanten mittels...
Bei der Gelegenheit kann man die ja gleich vom Volk wählen lassen damit die...