Verfassungsbeschwerde: Journalisten klagen gegen Datenhehlerei-Paragrafen

Das Verbot der Datenhehlerei soll eigentlich den Handel mit gestohlenen Nutzerdaten erschweren. Doch investigative Journalisten sehen sich dadurch in ihrer Arbeit bedroht.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Das Verbot von Datenhehlerei könnte gegen die Verfassung verstoßen.
Das Verbot von Datenhehlerei könnte gegen die Verfassung verstoßen. (Bild: Pawel Kopczynski/Reuters)

Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Datenhehlerei-Paragrafen im Strafgesetzbuch eingelegt. Der im Oktober 2015 von der schwarz-roten Koalition im Bundestag verabschiedete Paragraf 202d richtet sich nach Ansicht der Beschwerdeführer nicht nur gegen den kriminellen Handel von gestohlenen Daten wie Passwörtern oder Kreditkarten-Informationen. Der neu geschaffene Straftatbestand stelle auch den Umgang mit geleakten Daten unter Strafe, ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Freitag in Berlin mit.

Die 2015 gegründete GFF hat die Aktion koordiniert und die 139-seitige Verfassungsbeschwerde im vergangenen Dezember im Namen von Netzpolitik.org, Reporter ohne Grenzen (ROG) sowie von sieben Journalisten eingereicht. Die GFF koordiniert bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz, in dem es um die Überwachung des Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) geht.

Buermeyer: Gesetz ist "strafrechtliches Minenfeld"

Die große Koalition hatte den Datenhehlerei-Paragrafen zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag war vor möglichen Gefahren für Whistleblower und Journalisten gewarnt worden. Dem aktuellen Gesetzestext zufolge werden Personen, die beispielsweise in Finanzbehörden die Daten von aufgekauften Steuer-CDs mit geleakten Daten von Steuerflüchtlingen bearbeiten, ausdrücklich von der Strafverfolgung ausgenommen. In der Gesetzesbegründung heißt es zudem, dass Ausnahmen "insbesondere auch journalistische Tätigkeiten in Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung" umfassen.

Das geht der GFF jedoch nicht weit genug. "Das Gesetz ist so schlampig formuliert, dass es ein strafrechtliches Minenfeld für investigativ arbeitende Journalisten und ihre Helfer schafft. Das ist mit der Pressefreiheit nicht vereinbar", sagte der GFF-Vorsitzende und Richter Ulf Buermeyer. "Der Datenhehlerei-Paragraf eröffnet ein neues Einfallstor für Durchsuchungen von Redaktionen, die auf anderer Rechtsgrundlage aus guten Gründen für verfassungswidrig erklärt wurden."

Nach Ansicht der GFF werden investigative Journalisten und Blogger "durch dieses Gesetz kriminalisiert, nur weil sie ihren Job machen, mit 'Leaks' arbeiten und dadurch Machtmissbrauch oder Angriffe auf die Bürgerrechte zutage bringen". Damit sei auch die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes betroffen. Hinzu komme eine Ergänzung in Paragraf 97 der Strafprozessordnung. Demnach begründet der Verdacht auf Datenhehlerei eine Ausnahme vom Beschlagnahmeverbot. "Dies eröffnet eine gefährliche Hintertür, um Redaktionen durchsuchen und dort gefundenes Material beschlagnahmen zu können", monierte die Gesellschaft.

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