Verdacht der Bestechung: Staatsanwalt beantragt Haftbefehl gegen Samsung-Chef
Die südkoreanische Staatsanwaltschaft hat gegen Samsungs Vize-Aufsichtsratsvorsitzenden Lee Jae-yong einen Haftbefehl beantragt. Am 18. Januar 2017 soll Lee vor einem Gericht in Seoul erscheinen, das über die Durchsetzung des Haftbefehls entscheidet, wie Reuters(öffnet im neuen Fenster) meldet. Lee ist nach dem Herzinfarkt seines Vaters Lee Kun-hee de facto der Leiter der Samsung-Gruppe.
Verdacht der Zahlung von Bestechungsgeldern in Millionenhöhe
Der Enkel des Samsung-Gründers Lee Beyeung-chull steht unter dem Verdacht, Bestechungsgelder in Höhe von insgesamt 43 Milliarden Won (34,3 Millionen Euro) an Organisationen gezahlt zu haben, die Choi Soon-sil nahestehen. Choi ist eine enge Vertraute der südkoreanischen Präsidentin Park Geun-hye und soll auf die Staatschefin Einfluss genommen haben. Lee Jae-yong soll 22 Stunden hintereinander als Verdächtiger in der Sache vernommen worden sein.
Choi sitzt bereits im Gefängnis und wird unter anderem wegen versuchten Betrugs angeklagt, gegen Park läuft ein Amtsenthebungsverfahren. Gegen dieses wehrt sich die Präsidentin bisher allerdings trotz umfassender Proteste beharrlich.
Mit den Bestechungszahlungen soll Lee sichergestellt haben, dass die Fusion zweier Tochterunternehmen im Jahr 2015 erfolgreich verlaufen würde. Zudem soll der Samsung-Manager auf diese Weise versucht haben, seinen Einfluss zu festigen.
Staatsanwaltschaft wertet Gerechtigkeit höher als wirtschaftlichen Einfluss
Für die Staatsanwaltschaft war die Entscheidung, einen Haftbefehl zu beantragen, angesichts der wirtschaftlichen Wichtigkeit Samsungs für Südkorea offenbar nicht leicht. "Das Büro des Sonderermittlers hat entschieden, dass die Aufrechterhaltung der Gerechtigkeit Vorrang hat, obwohl die wirtschaftliche Situation des Landes wichtig ist" , erklärt ein Sprecher. Samsung hat Reuters zufolge einen Anteil von 17 Prozent an den Staatseinkünften Südkoreas.
Samsung hat die Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. "Es ist schwierig, die Entscheidung des Sonderermittlers nachzuvollziehen" , sagt das Unternehmen.
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