Verbrennerverbot: Umwelthilfe scheitert mit Klimaklage gegen BMW
Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe oder Greenpeace wollen ein Verbrennerverbot ab 2030 gerichtlich durchsetzen. Ein weiteres Urteil weist dies nun zurück.

Der Automobilkonzern BMW kann juristisch nicht dazu gezwungen werden, den Verkauf von Verbrennerfahrzeugen von 2030 an zu unterlassen. Das hat das Landgericht München I in einem Urteil vom 7. Februar 2023 entschieden und damit eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen. Durch den Verkauf von Verbrennerfahrzeugen drohe derzeit "noch kein rechtswidriger Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts", heißt es laut Pressemitteilung zur Begründung (Az. 3 O 12581/21).
In ihrer Klage bezog sich die Umwelthilfe unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021. Damals hatten die Karlsruher Richter die Klimaschutzpläne der Bundesregierung für unzureichend erklärt. Im Kern argumentierte das Verfassungsgericht, dass die Freiheit künftiger Generationen eingeschränkt wäre, wenn Treibhausgasreduktionen weit in die Zukunft verschoben werden.
Die Umwelthilfe hatte anschließend einen "klimaschützenden Unterlassungsanspruch" an die Autokonzerne BMW und Mercedes-Benz sowie den Gaskonzern Wintershall geschickt. Die Klagen wurden im September 2021 eingereicht. Zur Begründung hieß es damals: "Das Urteil der Verfassungsrichter bedeutet, dass wir ein Grundrecht auf Klimaschutz haben. Und dieses Grundrecht muss nicht nur der Staat achten, daran müssen sich auch große Konzerne halten, die für den Ausstoß von mehr CO2 verantwortlich sind als ganze Industriestaaten."
Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht jedoch nicht an. Zwar sei der "von den Klägern geltend gemachte Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht von vorneherein ausgeschlossen". Jedoch drohe derzeit noch kein rechtswidriger Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass sowohl der nationale als auch der europäische Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen erlassen habe, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Diesen Regelungen lägen umfassende Abwägungen der Interessen und Belange aller Beteiligten zugrunde. Über die öffentlich-rechtlichen Pflichten hinausgehende zivilrechtliche Pflichten von BMW, etwa wegen Fehlens einer gesetzlichen Regelung, bestünden nach Auffassung des Gerichts derzeit nicht.
DUH will wieder in Berufung gehen
Die DUH kündigte nach dem Urteil an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Der Vorsitzende Richter habe in der mündlichen Urteilsbegründung hervorgehoben, "dass die Klage bei unzureichenden Klimaschutzbemühungen in der Zukunft erfolgreich sein kann".
Bereits im September 2022 hatte das Landgericht Stuttgart die Klage gegen Mercedes-Benz in erster Instanz abgewiesen. Auch in diesem Fall hat die DUH das Urteil angefochten.
Neben der DUH hat auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace entsprechende Klagen eingereicht. Diese richten sich gegen den Autokonzern Volkswagen. Ein Urteil in Braunschweig soll am 14. Februar 2023 verkündet werden, ein weiteres in Detmold am 24. Februar 2023.
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Das ist bei neuer Technologie immer so und deshalb wird sie gefördert. Die DUH hat nicht...
Viele BMW wären wohl auch mit Superethanol E85 zu fahren - kleine Zusatzbox Made in...
Genau! Alles verbieten und regulieren! Ich bin auf für eine 56k Begrenzung für das...
Nicht weiter fahren, das dürfen Verbrenner auch nach 2035 noch (zumindest aktuell), nur...
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