Verbrennerverbot: So kann die E-Fuels-Regelung noch scheitern
Zwar haben sich Regierung und EU-Kommission auf ein Verfahren zur Zulassung von E-Fuel-Autos geeinigt. Doch dieses muss noch einige Hürden überwinden.

Trotz der Einigung zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission im E-Fuel-Streit ist das geplante Aus für das Verbrenner-Aus noch lange nicht gesichert. Auf dem Weg zu einem definitiven Beschluss könne die geplante Regelung noch auf verschiedene Arten gestoppt werden, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf eine E-Mail des Bundesverkehrsministeriums, in der ein dreistufiger Plan zur Umsetzung der Pläne vorgeschlagen worden sei.
Nach monatelangem Streit einigten sich Bundesregierung und EU-Kommission am 24. März auf das Aus des Verbrennerverbots. Der konkrete Wortlaut der Vereinbarung ist noch nicht bekannt. Am kommenden Dienstag sollen alle 27 EU-Staaten aber darüber abstimmen.
Was zumindest bekannt ist und von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) auch so bestätigt wurde: "Es wurden konkrete Verfahrensschritte und ein konkreter Zeitplan verbindlich fixiert. In einem ersten Schritt soll eine Fahrzeugkategorie e-fuels-only geschaffen und anschließend in die Flottengrenzwertregulierung integriert werden. Wir wollen, dass der Prozess bis Herbst 2024 abgeschlossen ist."
Für die Grenzwertregulierung ist laut FAZ jedoch ein sogenannter delegierter Rechtsakt erforderlich. Dieser kann vom Europaparlament mit absoluter Mehrheit abgelehnt werden. Bei den Mitgliedstaaten ist dazu eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen 55 Prozent der Staaten, die zusammen 65 Prozent der Bevölkerung stellen, den Vorschlag ablehnen.
Dass dies möglich ist, hat Deutschland selbst einmal vorexerziert. So wurde der delegierte Rechtsakt zur Einführung von Auto-WLAN maßgeblich auf Betreiben des damaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) blockiert.
EuGH könnte Rechtsakt stoppen
Dem Bericht zufolge geht Wissing aber davon aus, dass sich für eine Blockade keine ausreichende Mehrheit in den Mitgliedstaaten findet. Denn Polen, Bulgarien, Italien und Deutschland, die das Verbrennerverbot ab 2035 ablehnen beziehungsweise nicht unterstützen, könnten dies gemeinsam verhindern. Das gilt möglicherweise nicht im Europaparlament, das das Verbrennerverbot in der Vergangenheit unterstützte. Dort spielt auch keine Rolle, wie sich die einzelnen Mitgliedstaaten in dem Streit positionieren.
Doch es gibt es laut FAZ ein weiteres juristisches Problem. Denn ein delegierter Rechtsakt benötigt eine rechtliche Grundlage in dem betroffenen Gesetz. Dies aber gebe es nicht, sagten laut FAZ sogar Juristen in Brüssel, die mit Wissing sympathisieren.
Aus diesem Grund könnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Rechtsakt noch kippen. Eine entsprechende Klage habe der französische liberale Europaabgeordnete Pascal Canfin, Vorsitzender des Umweltausschusses, bereits ins Spiel gebracht. "Wir werden den Vorschlag rechtlich und politisch sehr genau prüfen", sagte der Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament, Rasmus Andresen.
Dritte Stufe: neues Gesetz
Dem Bericht zufolge plant das Verkehrsministerium daher für den Fall, dass der delegierte Rechtsakt abgelehnt werden sollte, eine dritte Stufe. Dann soll die EU-Kommission eine Revision der CO2-Vorgaben für Autos als normalen Gesetzesvorschlag ins Spiel bringen.
Doch es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass ein solcher Vorschlag eine Mehrheit im Parlament und in den Mitgliedstaaten findet, vor allem nicht innerhalb des von Wissing angekündigten Zeitraums bis Herbst 2024. Denn im kommenden Jahr finden die nächsten Wahlen zum Europaparlament statt. Es dürfte daher kaum möglich sein, in so kurzer Zeit einen Gesetzgebungsprozess abzuschließen.
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Das ist wohl ein schlechter Scherz oder Ihnen ist hier ein Fehler unterlaufen. Natürlich...
Das sind sie auch ohne Wissings Trollversuche nie gewesen. Der Bergriff...
Aussage von dir davor, Dann folgt, Der Inhalt von deinen postings geht exponentiell ins...
andere Länder jetzt jede Menge EE aufbauen um daraus efuel für DE herzustellen. Wenn die...