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Verbrennerverbot: Scharfe Kritik an Elektroauto-Pflicht für Firmenwagen

Die EU -Kommission plant Zulassungsquoten für emissionsfreie Firmenwagen. In Deutschland wären ab 2035 nur noch wenige Verbrenner erlaubt.
/ Friedhelm Greis
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Carsharing- und Mietwagenflotten sollen künftig eine E-Auto-Quote erfüllen. (Bild: Miles)
Carsharing- und Mietwagenflotten sollen künftig eine E-Auto-Quote erfüllen. Bild: Miles
Inhalt
  1. Verbrennerverbot: Scharfe Kritik an Elektroauto-Pflicht für Firmenwagen
  2. VDA hält Quoten für "völlig realitätsfremd"

Nach den Plänen der EU-Kommission soll der überwiegende Teil der neu zugelassenen Firmenwagen und Lkw von 2035 keine CO 2 -Emissionen mehr ausstoßen. Das geht aus dem Entwurf einer Verordnung(öffnet im neuen Fenster) (PDF) hervor, mit dem die EU die Mitgliedstaaten zu entsprechenden Auflagen verpflichten will.

In Deutschland müsste demnach der Anteil der emissionsfreien Firmen-Pkw im Jahr 2030 bei 54 Prozent liegen, im Jahr 2035 wären es sogar 95 Prozent. Anschaffung und Betrieb von Verbrennern dürften zudem nicht mehr staatlich gefördert werden.

Die Verordnung ist Teil eines Gesetzespakets, mit dem die Kommission die strikten Vorgaben zum Verbrenner-Aus teilweise aufweichen will. So sehen die geplanten Änderungen vor , dass von 2035 anstatt der bisher vorgesehenen vollständigen Emissionsfreiheit eine Reduktion von 90 Prozent ausreichen soll. Die verbleibenden 10 Prozent an Emissionen müssen jedoch mit 7 Prozent durch die Verwendung von CO 2 -armem Stahl aus der EU oder mit 3 Prozent durch synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) sowie Biokraftstoffe kompensiert werden.

Hoher Anteil an Verbrennern nach 2035

Die Reduzierung um 90 Prozent bedeutet jedoch nicht, dass nur noch zehn Prozent der Neuzulassungen über einen Verbrennungsmotor verfügen dürfen. Denn bei Plug-in-Hybriden oder E-Autos mit Range Extender könnten deutlich geringere Emissionswerte angenommen werden. Die EU-Kommission erwartet dem Handelsblatt zufolge(öffnet im neuen Fenster) , dass durch die neue Regelung nach 2035 noch 27 bis 29 Prozent der Neuzulassungen über einen Verbrennungsmotor verfügen werden.

Das würde jedoch nicht für Firmenwagen gelten, denn die Quoten beziehen sich nicht auf Flottengrenzwerte, sondern auf die Zahl der Neuzulassungen. Am Beispiel des Jahres 2024(öffnet im neuen Fenster) bedeutet das: Von den 2,8 Millionen Neuwagen in Deutschland entfielen 67,5 Prozent auf gewerbliche Anmeldungen, was 1,89 Millionen Fahrzeugen entspricht.

Gemäß der neuen Quote dürften im Jahr 2035 davon nur noch 94.500 Verbrenner auf die Straße kommen. Allerdings soll die Vorschrift nur für große Firmen gelten, so dass die Autos kleinerer Unternehmen unter die 90-Prozent-Emissionsregel fielen.

Zur Begründung heißt es in dem Entwurf: "Aufgrund des hohen Anteils von Firmenfahrzeugen an den Neuzulassungen und ihrer besonderen Merkmale hinsichtlich des Fahrzeugbetriebs bieten Maßnahmen, die auf Firmenfahrzeuge abzielen, ein erhebliches Potenzial, um die Verbreitung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge und die Verringerung der Emissionen des Straßenverkehrs in der EU zu beschleunigen. Dieses Potenzial wird derzeit jedoch nicht ausreichend genutzt."

Betroffen sind laut Erwägungsgrund 4 folgende Fahrzeugtypen und Anwendungsfälle: "Fahrzeuge von Leasing- und Vermietungsunternehmen; Firmenwagen, die als Sachleistung für Mitarbeiter von Unternehmen bereitgestellt werden; Fahrzeuge, die von Spediteuren, Taxi-, Fahrdienst- und Carsharing-Unternehmen zur Erbringung von Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen genutzt werden; Fahrzeuge, die auf eigene Rechnung genutzt werden, Fahrzeuge, die zur Beförderung der Unternehmensleitung zu Besprechungen eingesetzt werden, oder Lieferfahrzeuge; Ausstellungs- und Testfahrzeuge, die bei Fahrzeughändlern zur Verfügung stehen."

Keine Förderung von Verbrennern mehr zulässig

Darüber hinaus will die Kommission die Förderung von Verbrennern verbieten. Schon von 2028 an "gewähren die Mitgliedstaaten keine finanzielle Unterstützung mehr für den Kauf, das Leasing, die Miete, den Mietkauf oder den Betrieb von Firmenwagen und -transportern, die keine emissionsfreien oder emissionsarmen Fahrzeuge sind" . Vom selben Zeitpunkt an dürften nur noch Firmenfahrzeuge gefördert werden, die in der EU hergestellt wurden.

Betroffen von der Regelung sind nur große Unternehmen, wie sie in Artikel 3, Nummer 4 der EU-Richtlinie 2013/34(öffnet im neuen Fenster) definiert sind. Die Firmen müssen mindestens zwei der drei genannten Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro, ein Nettoumsatz von 40 Millionen Euro und eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 250.

Eine zweite Kategorie gibt es für schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lkw. In diesem Fall liegt die Quote im Jahr 2030 in Deutschland bei 43 Prozent, im Jahr 2035 sind es ebenfalls 95 Prozent.

Die Quoten für Deutschland sind ebenso hoch wie für acht andere Mitgliedstaaten, darunter Österreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg oder skandinavische Länder. In Frankreich und Italien liegt der Anteil bei 80 Prozent. In ost- und südosteuropäischen Ländern wie Polen, Ungarn, Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Griechenland sind es nur 56 Prozent. Wie die Quote genau umgesetzt werden soll, ist unklar. Der 95-Prozent-Anteil gilt nicht für die einzelnen Unternehmen, sondern für die Gesamtzulassungen in Deutschland.

An den Plänen gibt es scharfe Kritik aus der Autoindustrie und der Politik.


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