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Verbraucherzentrale: Werbeanrufe mit untergeschobenem Vertrag nehmen zu

Wer seine Strom - oder Gaszählernummer herausgibt, muss mit einer ungewollten Kündigung seines Vertrags beim Energieversorger rechnen.
/ Achim Sawall
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Pillen wider Willen (Bild: Hirschberger Naturrat)
Pillen wider Willen Bild: Hirschberger Naturrat

Beschwerden über am Telefon untergeschobene Verträge und Abos haben stark zugenommen. Das gab die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) am 26. März 2021 bekannt. Besonders auffällig seien Nahrungsergänzungsmittel von Hirschberger Naturrat, vertrieben durch Bonafair, sowie Energieverträge.

Bonafair vertreibt Nahrungsergänzungsmittel gegen Gelenkschmerzen und Einschränkungen der Gedächtnisleistung und versendet angeblich kostenlose Proben. Doch mit den Pharmaproben wird den oft älteren Angerufenen ein Abo untergeschoben. Im Jahr 2020 gingen zu Hirschberger/Bonafair über 700 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein(öffnet im neuen Fenster) .

"Auffällig ist, dass sich bei den Verbraucherzentralen auch ältere Betroffene oder deren Angehörige melden" , sagte Carola Elbrecht, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des Vzbv. "Das Unternehmen besteht dann sehr nachdrücklich auf den hohen Zahlungen, was die Betroffenen oft einschüchtert."

Auch Energieverträge werden mit unlauteren Werbeanrufen vertrieben. Verbraucher berichten, dass sie Anrufe von Vermittlern erhalten und kurz danach Unterlagen über einen neuen Stromvertrag zugeschickt bekommen hätten und alte Verträge ungefragt gekündigt worden seien.

Verbraucherzentrale: Starker Anstieg von unerwünschten Anrufen im Bereich Energie

Im Jahr 2020 wurden in den Bereichen Energie und Digitales bei den Verbraucherzentralen fast 3.000 Beschwerden über unerwünschte Werbung am Telefon und telefonisch untergeschobene Verträge erfasst. Damit haben die Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe in diesem Bereich im Vergleich zum Vorjahr um 80 Prozent zugenommen. Die Verbraucherzentralen warnen daher, am Telefon persönliche Daten wie Adresse oder Zählernummer weiterzugeben.

Handlungsbedarf sieht der Vzbv auch bei der Regierung. Um Verbraucher vor dieser Masche zu schützen, fordert der Verband die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für alle telefonisch geschlossenen langfristigen Verträge. Hier müsse gelten: Wer nach einem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts bezahlen.


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