Verbraucherzentrale: Welche Onlinehändler die längsten Rücksendefristen erlauben

Es gibt einen Onlinehändler in Deutschland, der seinen Kunden die Rücksendung fehlerfreier Ware, die ihnen nicht gefällt, über unbegrenzte Zeit erlaubt. Andere geben 365 Tage Zeit. Doch das könnte sich bald ändern.

Artikel veröffentlicht am ,
Arbeiter bei Amazon Frankreich
Arbeiter bei Amazon Frankreich (Bild: Philippe Merle/AFP/Getty Images)

Viele Onlinehändler gewähren ihren Kunden längere Widerrufsrechte als gesetzlich vorgeschrieben. Das ergab eine Überprüfung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in 50 umsatzstarken Onlineshops.

Inhalt:
  1. Verbraucherzentrale: Welche Onlinehändler die längsten Rücksendefristen erlauben
  2. EU-Richtlinie für Verbraucherrechte kommt

Das Widerrufsrecht beim Online- oder Versandkauf erlaubt es Kunden, fehlerfreie Ware, die ihnen nicht gefällt, binnen 14 Tagen zurückzuschicken. Zudem gehen die Portokosten zulasten des Verkäufers, außer wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt oder der Besteller, wie beim Kauf auf Rechnung, noch keine Zahlung geleistet hat.

Doch viele Unternehmen gehen nach einem Widerruf weiter. Lediglich 20 halten sich strikt an die rechtlichen Vorgaben, darunter Technikanbieter wie Conrad und Redcoon, aber auch Lidl und Ikea sowie die Shoppingclubs Brands4friends und Limango. Die Masse der Onlinehändler bietet mehr: Bei elf Firmen werden Rücksendekosten auch bei Artikeln unter 40 Euro übernommen und von vier das gesetzliche Widerrufsrecht freiwillig auf 30 Tage verlängert. Vier Unternehmen erstatten stets alle Portokosten und gestatten darüber hinaus längere Bedenkzeit: Bei der Baumarktkette Hornbach sind das 30 Tage, 100 Tage bei Zalando. Wer bei Planet-Sports ordert, darf 365 Tage überlegen. Der Textilhändler Lands' End begrenzt die Zeit für eine Retoure wegen Nichtgefallen überhaupt nicht.

"Kauf auf Probe" bieten Otto und Baur, Schwab und Hagebaumarkt. Bei elf Firmen im Check können Kunden 14 Tage lang kostenfrei T-Shirt und Jeans, Grill und Digitalkamera zurücksenden. Erst danach greift das 14-tägige Widerrufsrecht mit Rücksendekosten bei Waren unter 40 Euro.

"Wichtig für Verbraucher: Sie sollten den Unterschied zwischen Widerrufs- und Rückgaberecht kennen. Bei Letzterem muss der Verkäufer stets die Kosten für die Rücksendung tragen, dafür kann der Käufer den Widerruf nur durch die Rücksendung der Ware erklären und kann nicht auf E-Mail, Fax oder Brief zurückgreifen. Während ein 'Widerruf' bei Galeria Kaufhof den gesetzlichen Mindeststandard garantiert, verheißt die 'Rückgabe'-Belehrung bei Karstadt dementsprechend die Übernahme der Kosten 'in jedem Fall'", so die Verbraucherschützer. Doch das kundenfreundliche Recht will der Gesetzgeber nun ändern.

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EU-Richtlinie für Verbraucherrechte kommt 
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Anonymer Nutzer 22. Jun 2013

"Dhl versendet jetzt wenigstens Co2 neutral."...wow ! Das ändert alles.

Anonymer Nutzer 22. Jun 2013

Wenn durch den Preiskampf die kleinen Händler verschwinden und wenige große den Preis...

html5 21. Jun 2013

Das kann man immer. Wenn ein Mangel besteht, hat man ein Recht auf Gewährleistung. Und...

html5 21. Jun 2013

Kann ich so bestätigen. Deshalb kauf ich meist bei Amazon. Allerdings weißt Amazon immer...



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