Verbraucherzentrale: Welche Onlinehändler die längsten Rücksendefristen erlauben
Viele Onlinehändler gewähren ihren Kunden längere Widerrufsrechte als gesetzlich vorgeschrieben. Das ergab eine Überprüfung(öffnet im neuen Fenster) der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in 50 umsatzstarken Onlineshops.
Das Widerrufsrecht beim Online- oder Versandkauf erlaubt es Kunden, fehlerfreie Ware, die ihnen nicht gefällt, binnen 14 Tagen zurückzuschicken. Zudem gehen die Portokosten zulasten des Verkäufers, außer wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt oder der Besteller, wie beim Kauf auf Rechnung, noch keine Zahlung geleistet hat.
Doch viele Unternehmen gehen nach einem Widerruf weiter. Lediglich 20 halten sich strikt an die rechtlichen Vorgaben, darunter Technikanbieter wie Conrad und Redcoon, aber auch Lidl und Ikea sowie die Shoppingclubs Brands4friends und Limango. Die Masse der Onlinehändler bietet mehr: Bei elf Firmen werden Rücksendekosten auch bei Artikeln unter 40 Euro übernommen und von vier das gesetzliche Widerrufsrecht freiwillig auf 30 Tage verlängert. Vier Unternehmen erstatten stets alle Portokosten und gestatten darüber hinaus längere Bedenkzeit: Bei der Baumarktkette Hornbach sind das 30 Tage, 100 Tage bei Zalando. Wer bei Planet-Sports ordert, darf 365 Tage überlegen. Der Textilhändler Lands' End begrenzt die Zeit für eine Retoure wegen Nichtgefallen überhaupt nicht.
"Kauf auf Probe" bieten Otto und Baur, Schwab und Hagebaumarkt. Bei elf Firmen im Check können Kunden 14 Tage lang kostenfrei T-Shirt und Jeans, Grill und Digitalkamera zurücksenden. Erst danach greift das 14-tägige Widerrufsrecht mit Rücksendekosten bei Waren unter 40 Euro.
"Wichtig für Verbraucher: Sie sollten den Unterschied zwischen Widerrufs- und Rückgaberecht kennen. Bei Letzterem muss der Verkäufer stets die Kosten für die Rücksendung tragen, dafür kann der Käufer den Widerruf nur durch die Rücksendung der Ware erklären und kann nicht auf E-Mail, Fax oder Brief zurückgreifen. Während ein 'Widerruf' bei Galeria Kaufhof den gesetzlichen Mindeststandard garantiert, verheißt die 'Rückgabe'-Belehrung bei Karstadt dementsprechend die Übernahme der Kosten 'in jedem Fall'", so die Verbraucherschützer. Doch das kundenfreundliche Recht will der Gesetzgeber nun ändern.
EU-Richtlinie für Verbraucherrechte kommt
Drei Viertel der Onlinehändler planen, die Kosten für Warenrücksendungen künftig auf ihre Kunden zu übertragen. Das geht aus einer Untersuchung der Universität Regensburg hervor. Möglich wird das durch eine neue EU-Richtlinie für Verbraucherrechte, nach der Unternehmen ihren Kunden die Rücksendung künftig in Rechnung stellen können. Bis Mitte 2014 muss die Richtlinie hierzulande umgesetzt werden. 76 Prozent aller befragten Unternehmen gaben an, davon Gebrauch machen zu wollen, darunter viele kleinere Versandhändler.
Amazon-Sprecherin Christina Höger sagte Golem.de im Februar 2013, dass an den Bestimmungen zur Rücksendung und den Rücksendekosten des Unternehmens "derzeit keine Änderungen geplant" seien. Amazon sieht eine kostenfreie Rücksendung(öffnet im neuen Fenster) vor, wenn der Kunde einen "falschen, beschädigten oder defekten Artikel erhalten" hat. Zudem können Kunden den Kauf eines Artikels im Rahmen des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn der Preis 40 Euro übersteigt. Bekleidung oder Schuhe haben eine 30-tägige Rücknahmegarantie.
Zalando erklärte Golem.de: "Wir sehen kostenfreie Retouren als Teil unseres Serviceversprechens, und dieses möchten wir unseren Kunden auch zukünftig geben." Es gebe keine Pläne, dies zu ändern.
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