EU-Richtlinie für Verbraucherrechte kommt
Drei Viertel der Onlinehändler planen, die Kosten für Warenrücksendungen künftig auf ihre Kunden zu übertragen. Das geht aus einer Untersuchung der Universität Regensburg hervor. Möglich wird das durch eine neue EU-Richtlinie für Verbraucherrechte, nach der Unternehmen ihren Kunden die Rücksendung künftig in Rechnung stellen können. Bis Mitte 2014 muss die Richtlinie hierzulande umgesetzt werden. 76 Prozent aller befragten Unternehmen gaben an, davon Gebrauch machen zu wollen, darunter viele kleinere Versandhändler.
Amazon-Sprecherin Christina Höger sagte Golem.de im Februar 2013, dass an den Bestimmungen zur Rücksendung und den Rücksendekosten des Unternehmens "derzeit keine Änderungen geplant" seien. Amazon sieht eine kostenfreie Rücksendung vor, wenn der Kunde einen "falschen, beschädigten oder defekten Artikel erhalten" hat. Zudem können Kunden den Kauf eines Artikels im Rahmen des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn der Preis 40 Euro übersteigt. Bekleidung oder Schuhe haben eine 30-tägige Rücknahmegarantie.
Zalando erklärte Golem.de: "Wir sehen kostenfreie Retouren als Teil unseres Serviceversprechens, und dieses möchten wir unseren Kunden auch zukünftig geben." Es gebe keine Pläne, dies zu ändern.
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Verbraucherzentrale: Welche Onlinehändler die längsten Rücksendefristen erlauben |
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"Dhl versendet jetzt wenigstens Co2 neutral."...wow ! Das ändert alles.
Wenn durch den Preiskampf die kleinen Händler verschwinden und wenige große den Preis...
Das kann man immer. Wenn ein Mangel besteht, hat man ein Recht auf Gewährleistung. Und...
Kann ich so bestätigen. Deshalb kauf ich meist bei Amazon. Allerdings weißt Amazon immer...