Verbraucherzentrale: Warum setzt Bundesnetzagentur Routerfreiheit nicht durch?
Seit Jahren wird in Deutschland gegen die gesetzliche Routerfreiheit verstoßen. Die Bundesnetzagentur handelt nicht. Die Verbraucherzentrale braucht Hilfe.

Michael Gundall vom Fachbereich Digitales und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kann sich nicht erklären, warum die Bundesnetzagentur es zulässt, dass Unternehmen sich nicht an die gesetzliche Routerfreiheit halten. "Das kann ich mir nicht erklären", sagte Gundall Golem.de. So weit, festzustellen, dass die Behörde sich nicht traut, sich mit den Netzbetreibern anzulegen, wollte er "aber nicht gehen".
Seit dem Jahr 2016 ist die freie Wahl des Endgeräts bei Telekommunikationsanschlüssen gesetzlich vorgeschrieben. Nur wenige Glasfaseranbieter halten sich an diese freie Wahl des Endgerätes und bieten beim Vertragsabschluss standardmäßig die Nutzung eines kundeneigenen Glasfasermodems beziehungsweise eines FTTH-Routers an.
Im Mai 2022 hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Vodafone, Deutsche Glasfaser und andere deswegen abgemahnt. "Ein Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, Vodafone hat eine Stellungnahme geschickt. Für die Verbraucherzentrale wären konkrete Fälle von betroffenen Kunden eine wichtige Hilfe, um gegen Vodafone klagen zu können."
Keine Belege für Störungen durch Kundenrouter
Das Verhalten der Netzbetreiber steht laut Gundall ganz klar "im Widerspruch zur gesetzlich festgelegten freien Wahl des Endgerätes", sagte er zuvor Teltarif.de. Im Telekommunikationsgesetz sei festgelegt, dass das Netz des Anbieters an der Anschlussdose endet, das sei der sogenannte passive Netzabschluss. "Zum anderen stellt sich die Frage nach der Anzahl von Geräten", gab Gundall zu bedenken. "Warum sollte man zwei Geräte (Modem und Router) nutzen, wenn ein platzsparendes Kombigerät ausreicht, das mit einer Steckdose auskommt? Außerdem verbraucht ein Kombigerät wesentlich weniger Energie als zwei getrennte Geräte."
Ihm liege nicht ein Verbraucherfall vor, bei dem es zu einer Störung durch einen Glasfaserrouter des Verbrauchers kam, konstatiert Gundall und berichtet aus der Praxis: "In solchen Fällen schreiben wir die Anbieter an und bitten um eine Stellungnahme. Bislang war die Reaktion der Anbieter immer gleich: Man halte sich an die Endgerätewahlfreiheit und natürlich könnten Verbraucher ihr eigenes Glasfasermodem bzw. Glasfaserrouter anschließen. Diese Aussage haben wir von verschiedenen Anbietern."
Der Grund: Das eigene Mietroutergeschäft ist für die Unternehmen sehr lukrativ.
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Ich fasse dir das mal zusammen. Wenn nach dem passiven Netzabschluss ein Gerät benötigt...
Bei den Business Kabeltarifen ist die Fritz!Box noch inklusive. Das eigentliche Problem...
Inzwischen ist die Glasfaser im Kabelnetz teilweise bis zum Bürgersteig vor dem Haus des...
kwt
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