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Verbraucherzentrale: Vodafone droht trotz bezahlter Rechnung mit Schufa

Vodafone droht Kunden mit der Auskunftei Schufa, obwohl keine Rechnungen offenstanden. Die Verbraucherzentrale klagt nun auf Unterlassung und sucht weitere Betroffene.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Achim Sawall
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Werbeabbildung der Schufa (Bild: Schufa)
Werbeabbildung der Schufa Bild: Schufa

Kunden von Vodafone haben sich an die Verbraucherzentrale Hamburg gewandt, weil ihnen der Konzern mit negativen Schufa-Einträgen drohte, obwohl der Streit um die Rechnungen schon beigelegt oder strittig war.

Wie die Verbraucherschützer berichten, schrieb der britische Mobilfunkkonzern an seine Kunden: "Die Vodafone D2 GmbH ist verpflichtet, die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen (...). Ein Schufa-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten erheblich behindern." Laut der Verbraucherzentrale seien die Mahnungen mit diesem Wortlaut verschickt worden, "obwohl der Streit um die Rechnungsbeträge längst beigelegt war und Vodafone keine finanziellen Ansprüche mehr gegenüber seinen Kunden hatte."

"Wenn Forderungen gar nicht bestehen oder bestritten werden, darf keine Schufa-Meldung erfolgen" , sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg, "die Drohung damit ginge ins Leere. Weil viele Verbraucher das aber nicht wissen, zahlen sie."

Mit ihrer Klage auf Unterlassung will die Verbraucherzentrale Vodafone daran hindern, die ungerechtfertigten Mahnschreiben mit der Schufa-Drohung weiter zu versenden. Dafür werden weitere Betroffene gesucht, die Ähnliches bei Vodafone erlebt haben. Für sie wurde ein Muster-PDF(öffnet im neuen Fenster) zum Herunterladen bereitgestellt.

Nachtrag vom 13. Juni 2012, 15:26 Uhr

Vodafone erklärte Golem.de: "Die Klageandrohung durch die Verbraucherzentrale Hamburg ist für Vodafone nicht nachvollziehbar. Eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg vom 28. Februar 2011 auf Unterlassung bezüglich Verwendung dieser Anschreiben mit Urteil vom 27. April 2012 (38 O 134/11) vom Landgericht Düsseldorf wurde bereits vollumfänglich abgewiesen, da in der bloßen Benennung von möglichen Folgen eines Schufa-Eintrags keine aggressive Geschäftspraktik im Sinne einer unangemessenen Einflussnahme zu sehen sei.

Durch die Verwendung der beanstandeten Mahnungen wird die Vodafone D2 GmbH vielmehr ihrer gemäß Paragraf 28a Absatz BDSG bestehenden Unterrichtungspflicht gerecht, indem sie betroffene Kunden darüber informiert, dass sie berechtigt ist, offene und von den Kunden nicht bestrittene Forderungen an die Schufa zu übermitteln. Eine 'Drohung' als Druckmittel für eine sofortige Zahlung liegt Vodafone fern. Ziel ist es, betroffene Kunden zu einem Dialog mit Vodafone aufzufordern, an dessen Ende eine einvernehmliche Lösung steht – nicht aber eine negativer Schufa-Eintrag."


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