Verbraucherzentrale: Unister gibt Widerspruch zu Warnung vor Fluege.de auf
Eine Verbraucherzentrale darf weiter vor der Nutzung von Fluege.de warnen. Ein Rechtsstreit zwischen den Verbraucherschützern und Unister ist zuende. Zudem wurde heute Anklage gegen fünf leitende Unister-Mitarbeiter beim Landgericht Leipzig erhoben.

Der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Firma Unister aus Leipzig ist beendet. Das gaben die Verbraucherschützer am 16. Januar 2014 bekannt. Das Unternehmen hat demnach eine Berufungsklage gegen kritische Aussagen zu Fluege.de zurückgenommen.
Auf der Jahrespressekonferenz der Verbraucherzentrale Sachsen am 31. Mai 2012 sagte Geschäftsführer Joachim Betz über Fluege.de: "Wir können Interessierten nur raten, Buchungen über dieses Portal nicht vorzunehmen, wenn man sich Ärger ersparen will." In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag sei der Ärger von Betroffenen mit folgenden Worten umschrieben worden: "Außerdem mussten sich Betroffene mit falschen Buchungsbestätigungen, Fehl- und Doppelbuchungen oder etwa unzulässigen Voreinstellungen plagen und sahen sich mit versteckten Kreditkartengebühren konfrontiert."
Gegen diese und andere Äußerungen klagte die Firma wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen. Der Boykottaufruf verletze das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Zusätzlich stellte Unister Strafanzeige gegen den Geschäftsführer und die stellvertretende Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen wegen übler Nachrede und Verleumdung.
Das Landgericht Frankfurt am Main wies im Mai 2013 (Aktenzeichen 2-03 O 313/12) den überwiegenden Teil der Klage ab. Dagegen legte die Firma Unister Berufung ein. In der mündlichen Verhandlung am 5. Dezember 2013 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe der Senat deutlich gemacht, dass die von der Firma geforderte Unterlassung der Äußerungen der Verbraucherzentrale Sachsen wohl keine Aussicht auf Erfolg hätte. Unister zog daraufhin seine Berufung zurück, so dass das Urteil des Landgerichtes Frankfurt damit rechtskräftig ist.
"Auch wenn wir nicht mit allen Äußerungen obsiegen konnten, sehen wir im Endergebnis das Urteil des Landgerichtes Frankfurt als Erfolg an", sagte Betz. "Wir werden uns auch in Zukunft nicht den Mund verbieten lassen und unbequeme Wahrheiten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegebenenfalls drastisch aussprechen." Welche Aussagen die Verbraucherzentrale zurücknehmen musste, wurde nicht genannt: "Wir können Ihnen leider nicht sagen, um welche Aussagen es genau ging, da wir uns in dieser Sache nicht äußern dürfen", sagte eine Sprecherin Golem.de auf Anfrage.
Mehr als 60 Ermittler der Staatsanwaltschaft hatten laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Anfang Dezember 2013 unter anderem Büroräume und eine Wohnung in Leipzig durchsucht, die in Zusammenhang mit Unister stehen. Es bestehe der Verdacht, "dass Unister über drei Flugreiseportale Computerbetrug und Steuerhinterziehung begangen haben sowie unerlaubte Werbung gezeigt haben soll".
Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein von der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft sagte Golem.de am 16. Januar 2014, dass Anklage gegen fünf leitende Unister-Mitarbeiter beim Landgericht Leipzig erhoben wurde. Die Vorwürfe lauten auf unbefugter Geschäftstätigkeit, so nennt sich der unerlaubte Vertrieb von Versicherungsprodukten, Steuerhinterziehung und strafbaren Werbung, gemeint ist die Problematik "Streichpreise".
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