Verbraucherzentrale: Teure Treuegeschenke vom Mobilfunkbetreiber
Eine Verbraucherzentrale warnt vor vermeintlichen Treuegeschenken von Mobilfunkanbietern, bei denen zusätzliche Verträge, teurere Tarife oder andere kostenpflichtige Serviceleistungen untergeschoben werden. Das gab die Verbraucherzentrale Hamburg am 27. Januar 2017 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Deshalb wendeten sich vermehrt Ratsuchende an die Verbraucherschützer.
So wunderte sich Frau T. aus Hamburg, dass ihr Mobilfunkanbieter seit einiger Zeit zweimal monatlich Geld von ihrem Konto abbuchte. Der Grund war ein zusätzlicher Vertrag auf ihren Namen, wie sie auf Nachfrage erfuhr. An einen Vertragsabschluss konnte Frau T. sich aber nicht erinnern. Ihr war am Telefon aufgrund ihrer langjährigen Treue ein Rabatt von monatlich fünf Euro angeboten worden. Dass dieser Rabatt an den Abschluss eines weiteren Mobilfunkvertrags gekoppelt war, hatte sie so nicht verstanden.
Mehr Datenvolumen war nicht kostenlos
Frau G. wurde bei einem Anruf ihres Mobilfunkanbieters eine Erhöhung des im Vertrag enthaltenen Datenvolumens versprochen. Kosten seien mit diesem Angebot nicht verbunden, erklärte der Anrufer auf ausdrückliche Nachfrage. Tatsächlich sollte Frau G. monatlich zehn Euro mehr zahlen und gleichzeitig begann die Mindestlaufzeit ihres Vertrags neu.
Die Mobilfunkbetreiber und -Anbieter setzen bei den Kundenkontakten oft auf Callcenter, in denen Beschäftigte unter Druck stehen, Verträge abzuschließen. Stimmt die Darstellung der Betroffenen, wird hier mit üblen Tricks gearbeitet, um die Quote zu erreichen. Möglich ist aber auch, dass die Nutzer die Hinweise der Callcenter-Mitarbeiter überhört haben.
"Für viele Verbraucher ist eine Auseinandersetzung mit ihrem Anbieter nach einer derartigen 'Bescherung' am Telefon ärgerlich, mühsam und zeitaufwendig", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale. Oft würden die vermeintlich geschlossenen Verträge erst mit Unterstützung der Verbraucherzentrale storniert, in manchen Fällen aber auch nicht.
Sie rät, sich auf telefonische Verhandlungen gar nicht erst einzulassen und empfiehlt, Anrufen zu Werbezwecken schon beim Abschluss des ursprünglichen Vertrags zu widersprechen. Verbraucher können dem Anbieter per E-Mail mitteilen, dass sie keine Werbeanrufe erhalten möchten, und sollten sich dies schriftlich bestätigen lassen.
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