Verbraucherzentrale: Tele Columbus kündigt, wenn Kunden neuen Vertrag verweigern
Laut Verbraucherzentrale müssen Tele-Columbus-Kunden, die die zwangszugewiesenen teureren Verträge nicht bezahlen, mit einem harten Vorgehen des TV-Kabelnetzbetreibers rechnen: Es hat Mahnungen, Inkasso-Drohungen und erste Kündigungen der Verträge gegeben. Aber die Betroffenen sollten durchhalten.

Tele Columbus reagiert laut Angaben der Verbraucherzentrale aggressiv, wenn Kunden einen zwangsweise zugewiesenen neuen Vertrag nicht bezahlen wollen. "Sie erhielten mehrfach Zahlungserinnerungen und Mahnungen sowie Drohungen des Anbieters, die Sache ans Inkasso zu übergeben. Auch erste Kündigungen der Verträge und somit der Breitbandversorgung hat der Anbieter ausgesprochen", teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am 10. November 2015 mit.
Firma hat bisher nicht geklagt
Alle Nutzer eines bloßen Internetanschlusses bekamen die Tarifumstellung zum 1. Mai 2015 angekündigt. Bestandskunden, die beispielsweise bislang für ihren 16-MBit/s-Internettarif 14,99 Euro monatlich zahlten, wurden ab dem 1. Mai auf 19,99 Euro umgestellt. Auch Nutzer des alten Tarifs Internet 6000, der 12,99 Euro kostet, sollen künftig 19,99 Euro zahlen. Wer noch den Tarif Internet 1000 für 9,99 Euro nutzt, sieht sich mit einer Preiserhöhung um 100 Prozent auf 19,99 Euro konfrontiert.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät den Betroffenen, die Tarifanpassung nicht hinzunehmen. In einem Schreiben an den Anbieter sollten sie auf die Unwirksamkeit der Änderung hinweisen und weiterhin nur den alten Preis zahlen. Eine bestehende Einzugsermächtigung sollte widerrufen oder dem Netzbetreiber ausdrücklich mitgeteilt werden, dass diese nur in Höhe des alten Preises besteht. "Wer dieser Empfehlung gefolgt war, musste seither echte Standhaftigkeit beweisen, wie betroffene Tele Columbus-Kunden uns inzwischen berichtet haben", sagte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
"Wir raten betroffenen Tele Columbus-Kunden, auch weiterhin die strittigen Forderungen an Tele Columbus nicht zu begleichen. Wenn das Unternehmen sich im Recht wähnt, muss es seine Forderung nach Vertragsänderung gerichtlich durchsetzen. Das hat es bis jetzt nicht getan", betonte Henschler.
Tele-Columbus-Pressesprecher Hannes Lindhuber sagte Golem.de im Mai 2015, eine Versorgung der Kunden zum alten Tarif sei nicht möglich. Alte, seit langem nicht mehr buchbare Internettarife mit geringen Übertragungsgeschwindigkeiten würden vollständig eingestellt. "Die Kunden erhalten weiterhin das günstigste Angebot im bestehenden Produktportfolio: die Internet- und Telefon-Doppelflatrate 2er Kombi 16 mit 16 MBit/s für 19,99 Euro monatlich." Dabei räume Tele Columbus seinen Kunden vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht ein.
Nachtrag vom 10. November 2015, 15:44 Uhr
Lindhuber sagte Golem.de am 10. November 2015: "Offene Forderungen nicht zu begleichen, ist jedenfalls nicht ratsam, da in diesem Fall entweder die Versorgungsleistung eingestellt werden muss oder noch höhere Kosten auf den Nutzer zukommen."
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Nun, doch, es muss ja eine Empfangstechnik geben, die dieses breite Frequenzband...
Vor allem muss man eine Vertragsänderung explizit zustimmen, damit sie rechtskräftig...
Was geht eigentlich mit euch dämlichen Kunden da draußen? Könnt ihr euch nicht mal 'n...
Vor allem wurde laut Artikel den Leuten ein Sonderkündigungsrecht angeboten. Da fällt es...
Moment. Rosa Elefanten war die Bundesbahn. :)