Verbraucherzentrale: Sony muss teurere Kopfhörer zum Xperia XZ Premium liefern
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bayern haben Vorbesteller des Xperia XZ Premium, denen Sony im Rahmen seiner Prämienaktion einen günstigeren Kopfhörer als versprochen geliefert hat, Anspruch auf das ursprüngliche, teurere Modell. Betroffene sollten schriftlich eine Ersatzlieferung verlangen.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät Vorbestellern von Sonys Xperia XZ Premium, denen im Zuge einer Sonderaktion ein 200 Euro teurer Kopfhörer versprochen wurde, die aber nur ein günstigeres Modell erhalten haben, beim Hersteller das ursprüngliche Modell anzufordern. Sony hatte in den letzten Wochen eine Reihe von Vorbestellern verärgert, indem der Hersteller anstelle des MDR-100ABN den günstigeren MDR-ZX770BN lieferte.
Neue Teilnahmebedingungen irrelevant für bereits registrierte Nutzer
Sony begründete den Schritt mit fehlenden Vorräten des teureren Kopfhörers. In den ursprünglichen Teilnahmebedingungen war keine Rede von einem günstigeren Ersatzmodell; das Unternehmen hatte die Bedingungen Ende Juni 2017 geändert, was der Verbraucherzentrale zufolge keine Auswirkungen auf die Teilnehmer hat, die noch den ursprünglichen Bedingungen zustimmten.
Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass alle Vorbesteller, die vor der Änderung der Teilnahmebedingungen die darin festgelegten Bedingungen erfüllt haben, ein Anrecht auf den MDR-100ABN haben. Nutzer mussten sich nach der Vorbestellung des Xperia XZ Premium registrieren, um Anspruch auf den Prämienkopfhörer zu haben.
Sony hätte genügend Kopfhörer vorrätig haben müssen
Sony hatte sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vorbehalten, die Aktion vorzeitig zu beenden, wenn der Vorrat an den als Zugabe erhältlichen Kopfhörern aufgebraucht sei. Der Verbraucherzentrale zufolge kann von einem Hersteller wie Sony allerdings erwartet werden, dass eine ausreichende Menge dieses Artikels oder eines vergleichbaren Artikels vorrätig ist - zumal es sich bei der Aktion um eine auf einen Monat begrenzte handelte.
Der günstigere Kopfhörer sei als Ersatzlieferung nicht zulässig, da der Wert weit unterhalb dem des eigentlich versprochenen liege. Die Teilnehmer an der Prämienaktion hätten sich zudem zu Recht darauf verlassen, dass Sony genügend Vorräte hat. Sony ist entsprechend nicht berechtigt, einen anderen Kopfhörer zur Erfüllung des Vertrages zu liefern.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt dem Golem.de-Leser, der uns die Begründung freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, schriftlich bei Sony eine Ersatzlieferung zu verlangen. Diese Beanstandung sollte per Einschreiben verschickt werden.
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Hier geht es mir um einige Prinzipien, wenn der Hersteller mir eine Leistung vertraglich...
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