Verbraucherzentrale: Preiserhöhung bei Tele Columbus nicht hinnehmen

Nutzer können sich gegen eine Tarifumstellung und Preiserhöhung auf 20 Euro bei Tele Columbus wehren. Für einen Tarif verdoppelt sich dadurch der Preis. Verbraucherschützer meinen, dass dies nicht wirksam ist und die alten Konditionen weiter gelten.

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Cable Modem Termination System aus der Kopfstelle Potsdam
Cable Modem Termination System aus der Kopfstelle Potsdam (Bild: Tele Columbus)

Eine Tarifumstellung und Preiserhöhung des TV-Kabelnetzanbieters Tele Columbus ist nicht wirksam. Das teilt die Verbraucherzentrale Sachsen am 7. Mai 2015 mit. Für den neuen Anschluss sollen die Kunden nun 19,99 Euro bezahlen. "Wesentliche Änderungen in einem laufenden Vertrag kann ein Unternehmen nur unter strengen Voraussetzungen, vor allem aber nicht ohne Einbeziehung der Kunden vornehmen. Das bedeutet letztlich, dass die Vertragsänderung durch Tele Columbus nicht wirksam ist und der Vertrag zu den alten Konditionen weiter gilt", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Alle Nutzer eines bloßen Internetanschlusses bekamen die Tarifumstellung zum 1. Mai angekündigt. Bestandskunden, die beispielsweise bislang für ihren 16-MBit/s-Internettarif 14,99 Euro monatlich zahlten, werden ab dem 1. Mai auf 19,99 Euro umgestellt. Auch Nutzer des alten Tarifs Internet 6000, der 12,99 Euro kostet, sollen künftig 19,99 Euro zahlen. Wer noch den Tarif Internet 1000 für 9,99 Euro nutzt, sieht sich mit einer Preiserhöhung um 100 Prozent auf 19,99 Euro konfrontiert.

Tele Columbus: keine Preiserhöhung

Tele-Columbus-Pressesprecher Hannes Lindhuber sagte Golem.de, eine Versorgung der Kunden zum alten Tarif sei nicht möglich. Alte, seit langem nicht mehr buchbare Internettarife mit geringen Übertragungsgeschwindigkeiten würden vollständig eingestellt. "Die Kunden erhalten weiterhin das günstigste Angebot im bestehenden Produktportfolio: die Internet- und Telefon-Doppelflatrate 2er Kombi 16 mit 16 MBit/s für 19,99 Euro monatlich." Dabei räume Tele Columbus seinen Kunden vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht ein.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät den Betroffenen, die Tarifanpassung nicht hinzunehmen. In einem Schreiben an den Anbieter sollten sie auf die Unwirksamkeit der Änderung hinweisen und weiterhin nur den alten Preis zahlen. Eine bestehende Einzugsermächtigung sollte widerrufen oder dem Netzbetreiber ausdrücklich mitgeteilt werden, dass diese nur in Höhe des alten Preises besteht. Alternativ können Kunden die Tarifänderung zum Anlass einer Kündigung nehmen. "Bei solchen Sonderkündigungen aufgrund einer Preiserhöhung des Anbieters gesteht die Rechtsprechung Verbrauchern in der Regel eine Kündigung binnen einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu", sagte Henschler.

Nach Kabel Deutschland und Unitymedia ist Tele Columbus mit rund 1,7 Millionen angeschlossenen Haushalten die Nummer drei in Deutschland.

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M.P. 10. Nov 2015

Gerade mal ein Smartphone Video des Klemmbrettes gedreht. Neben rein passiven...

Kondom 18. Jun 2015

Es besteht ein Vertrag mit gewisser Vertragslaufzeit, den muss auch Tele Columbus...

jones1024 07. Mai 2015

reiner Internettarif gibt es auch aber erst ab 25Euro (50 Mbit). Rein Rechtlich kann ma...

PaulKölle 07. Mai 2015

http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda, siehe auch http://de.wikipedia.org...



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