Verbraucherzentrale: Kunden müssen vorzeitige All-IP-Umstellung nicht hinnehmen
Wer noch einen laufenden Vertrag mit der Deutschen Telekom hat, muss eine vorzeitige Umstellung auf VoIP nicht hinnehmen. Das erklärte eine Verbraucherzentrale am 30. Juni 2015. "Wer einen laufenden Vertrag hat, sollte sich nicht durch Äußerungen des Anbieters verunsichern lassen. Niemand muss Nachteile befürchten, auch nicht, irgendwann ohne Anschluss dazustehen", sagte Katja Henschler, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen(öffnet im neuen Fenster).
Henschler rät, sich nicht drängen zu lassen, sondern in Ruhe die Angebote und Tarife aller Anbieter zu vergleichen, die Umstellungskosten sowie den Aufwand abzuwägen und erst dann eine Entscheidung zu treffen.
Wie Henschler berichtet, häufen sich derzeit Schilderungen, wonach Anrufe der Telekom-Callcenter für große Verunsicherung sorgen. Auch Kunden, deren bestehender Vertrag noch längst nicht ausläuft, werde empfohlen, wegen der All-IP-Umstellung rasch einen neuen Vertrag abzuschließen. Jede Vertragspartei sei an die Laufzeit eines Vertrags gebunden, "somit also auch die Telekom", betonte Henschler.
In einer seit Anfang Juni laufenden Onlineumfrage der Verbraucherzentralen gebe es eine hohe Beteiligung. "Es gibt mehr Probleme, als man denkt". Die Umfrage der Verbraucherzentralen zur IP-Umstellung läuft noch bis zum 10. Juli 2015.
Auch die Bundesnetzagentur wirft der Telekom vor, dass deren Callcenter und beauftragte Subunternehmen "zum Teil unnötigen Druck auf Endkunden ausüben". Bis zu 300 Kunden der Telekom wenden sich jeden Monat mit Klagen über die IP-Umstellung an die Bundesnetzagentur. Telekom-Sprecher Markus Jodl sagte Golem.de: "Wir sind im ständigen Kontakt mit der Bundesnetzagentur. Wenn wir einen konkreten Hinweis auf ein Fehlverhalten bekommen, dann gehen wir dem nach. Die entsprechenden Wege sind etabliert." Netz- und Servicequalität hätten höchste Priorität.
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