Verbraucherzentrale: Kabelnetzanbieter muss Geld an Kunden zurückzahlen
Das Landgericht Leipzig hat Kabel Lausitz(öffnet im neuen Fenster) zur Rückzahlung von Einnahmen aus Serviceverträgen verurteilt, die zu Unrecht von Kunden eingezogen wurden. Das gab die Verbraucherzentrale Sachsen am 3. Juni 2015 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Es geht demnach um Serviceverträge, die die Firma aus dem sächsischen Zittau Kunden per Voreinstellung online unterschieben wollte.
Das Urteil (Aktenzeichen: 08 O 530/15) sei bereits rechtskräftig. Das Unternehmen ist telefonisch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Kabel Lausitz bietet TV-Kabelnetz- und Satellitenanschlüsse, Internetzugänge gehören nicht zum Angebot des Unternehmens. Geboten werden die Anschlüsse ab einem Preis von 15 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten.
Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, sagte, damit seien Kabel Lausitz und der Inhaber Marcel Sommer auch im dritten Gerichtsverfahren unterlegen und müssten ihre Geschäftsmethoden nachhaltig ändern.
Zuvor hatte im April 2015 dasselbe Gericht das Unterschieben von Verträgen im Internet untersagt(öffnet im neuen Fenster). Auch im Internet muss nach Auffassung des Gerichts nicht damit gerechnet werden, dass bei der Bestellung eines Fernseh- oder Radioanschlusses zusätzlich ein Vertrag über ein "Servicepaket" mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen wird.
Für den Abschluss an der Haustür war dies bereits im Februar 2015 erfolgt(öffnet im neuen Fenster). Hier hatte die Verbraucherzentrale vor Gericht durchgesetzt, dass der Kabelnetzbetreiber bei Abschluss eines Installationsvertrages keinen zusätzlichen Servicevertrag über 24 Monate hinzufügen darf. Kabel Lausitz wurde auch verboten, Mahn- und Rücklastschriftgebühren in Höhe von 10 Euro zu verlangen. Auch die Forderung von 2,50 Euro für eine Rechnung in Papierform war nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig.
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