Verbraucherzentrale: Kabelnetzanbieter muss Geld an Kunden zurückzahlen

Ein regionaler TV-Kabelnetzanbieter kann Kunden nicht für untergeschobene Verträge zur Kasse bitten. Das hat das Landgericht Leipzig entschieden.

Artikel veröffentlicht am ,
Werbegrafik von Kabel Lausitz
Werbegrafik von Kabel Lausitz (Bild: Kabel Lausitz)

Das Landgericht Leipzig hat Kabel Lausitz zur Rückzahlung von Einnahmen aus Serviceverträgen verurteilt, die zu Unrecht von Kunden eingezogen wurden. Das gab die Verbraucherzentrale Sachsen am 3. Juni 2015 bekannt. Es geht demnach um Serviceverträge, die die Firma aus dem sächsischen Zittau Kunden per Voreinstellung online unterschieben wollte.

Das Urteil (Aktenzeichen: 08 O 530/15) sei bereits rechtskräftig. Das Unternehmen ist telefonisch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Kabel Lausitz bietet TV-Kabelnetz- und Satellitenanschlüsse, Internetzugänge gehören nicht zum Angebot des Unternehmens. Geboten werden die Anschlüsse ab einem Preis von 15 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, sagte, damit seien Kabel Lausitz und der Inhaber Marcel Sommer auch im dritten Gerichtsverfahren unterlegen und müssten ihre Geschäftsmethoden nachhaltig ändern.

Zuvor hatte im April 2015 dasselbe Gericht das Unterschieben von Verträgen im Internet untersagt. Auch im Internet muss nach Auffassung des Gerichts nicht damit gerechnet werden, dass bei der Bestellung eines Fernseh- oder Radioanschlusses zusätzlich ein Vertrag über ein "Servicepaket" mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen wird.

Für den Abschluss an der Haustür war dies bereits im Februar 2015 erfolgt. Hier hatte die Verbraucherzentrale vor Gericht durchgesetzt, dass der Kabelnetzbetreiber bei Abschluss eines Installationsvertrages keinen zusätzlichen Servicevertrag über 24 Monate hinzufügen darf. Kabel Lausitz wurde auch verboten, Mahn- und Rücklastschriftgebühren in Höhe von 10 Euro zu verlangen. Auch die Forderung von 2,50 Euro für eine Rechnung in Papierform war nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
OpenAI
Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store

Nur einen Tag, nachdem OpenAI ChatGPT für Entwickler geöffnet hat, lassen sich Angebote finden, die es nicht geben dürfte.

OpenAI: Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store
Artikel
  1. Windows 11: Microsoft testet Copilot im Autostart
    Windows 11
    Microsoft testet Copilot im Autostart

    Die KI-App könnte künftig automatisch starten, wenn Windows 11 lädt. Standardmäßig ist das Feature aktiviert, kann aber abgewählt werden.

  2. Fast 20 Funktionen fallen weg: Google macht den Google Assistant dümmer
    Fast 20 Funktionen fallen weg
    Google macht den Google Assistant dümmer

    Alles rund um Google Assistant und smarte Lautsprecher wird schlechter gemacht: Noch in diesem Monat werden fast 20 Funktionen gestrichen.
    Ein Bericht von Ingo Pakalski

  3. Astronomie: Die Lavalandschaft eines doppelgesichtigen Exoplaneten
    Astronomie
    Die Lavalandschaft eines doppelgesichtigen Exoplaneten

    Auf der einen Seite eine Lavawelt, auf der anderen tiefe Finsternis - so soll ein kürzlich entdeckter Exoplanet aussehen. Zudem ist HD 63433 d relativ jung - im Vergleich zur Erde.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Lenovo 34" 21:9 Curved WQHD 299€ • ASRock RX 7900 XTX 1.039,18€ • War Hospital 21,59€ • Amazon-Geräte -50% • Acer 34" OLED UWQHD 175Hz 999€ • PS5 + Spider-Man 2 569€ • AMD Ryzen 9 5950X 379€ • Switch-Controller 17,84€ • AOC 27" QHD 165Hz 229€ • 3 Spiele für 49€ [Werbung]
    •  /