Verbraucherzentrale: Dienstleister von Vodafone sollen Verträge unterschieben
Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt mehrere Fälle, in denen Vodafone-Partner Kunden abzocken wollten.

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist erfolgreich gegen Vodafone und Verträge vorgegangen, die Kunden nicht bestellt hatten. Das gaben die Verbraucherschützer am 18. Mai 2020 bekannt. Der Kabelnetzbetreiber arbeitet mit Partnerfirmen, die sich offenbar nicht immer an die Regeln halten.
Vodafone-Sprecher Volker Petendorf sagte Golem.de: "Wenn Vertriebspartner gegen die klaren Vodafone-Richtlinien verstoßen und in Einzelfällen Verträge einreichen sowie Produktbestellungen auslösen, die von den Kunden nicht gewollt sind, gehen wir gegen diese Partner rigoros vor - von Abmahnungen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit." Mit jedem Kunden solle nur dann ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn dieser das Produkt bewusst haben und nutzen wolle. Missverständnisse und Unstimmigkeiten bei Verträgen und Bestellvorgängen ließen sich im direkten Dialog mit dem Kundenservice klären.
Als Mitte Februar 2019 ein von Vodafone Kabel Deutschland Beauftragter an der Haustür einer Hamburger Wohngemeinschaft klingelte, weil er - ohne einen Termin vereinbart zu haben - ihre Kabelbuchse vermessen wollte, wiesen die Bewohner den vermeintlichen Servicetechniker ab und ließen ihn nicht in ihre Wohnung. Fünf Minuten später erhielt einer der WG-Bewohner eine E-Mail von Vodafone Kabel Deutschland, in der ihm mitgeteilt wurde, dass seine Bestellung eingetroffen sei. Kurze Zeit später folgte eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Produkte Vodafone TV Connect und Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable zum Preis von 29,99 Euro pro Monat zuzüglich einem einmaligen Bereitstellungsentgelt von 49,99 Euro.
Verbraucherzentrale: Vodafone-Techniker will angeblich die Dose vermessen
Ein weiterer Fall: Herr K. musste laut Verbraucherzentrale seinen DSL-Vertrag bei Vodafone wegen eines Umzugs kündigen. Weil er dachte, dass noch Fragen im Zusammenhang mit seiner Kündigung zu klären seien, rief er nach einem verpassten Anruf zurück. Im Telefongespräch bewarb der Beschäftigte jedoch ausgewählte Produkte, auf die Kündigung von K. ging er nicht ein. Obwohl K. während des Telefonats deutlich machte, dass seinerseits kein Interesse mehr an Produkten von Vodafone Kabel Deutschland bestehe, erhielt er kurz nach Ende des Telefonats eine E-Mail mit der Betreffzeile "Ihre Bestellung haben wir bekommen". Am Tag darauf folgte die Mitteilung, ein neues Gerät sei unterwegs. Später wurden Rechnungen über die Produkte Kabel Digital und Video Select zugestellt und die entsprechenden Entgelte von K.s Konto abgebucht.
Aufgrund der Schilderung von K. habe die Verbraucherzentrale Vodafone Kabel Deutschland abgemahnt und nachdem die geforderte Unterlassungserklärung ausblieb, Klage beim Landgericht München I eingereicht. Das Gericht verurteilte Vodafone Kabel Deutschland bereits am 9. August 2018 (Aktenzeichen 17 HK O 301/18) zu Unterlassung. Verstößt das Unternehmen gegen das Urteil des Landgerichts, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
(...) Sorry, aber wessen Problem ist das - sicherlich nicht meines, wenn der Anbieter es...
Möglich macht das auch, dass so etwas nicht dort landet, wo es hingehört: Vor den...
wenn das ohne Zustimmung passiert machst du dich strafbar
Da steckt illegaler Datenhandel dahinter. Ich kenne einen Fall wo die türkische Call...