Verbraucherzentrale: Deutsche Glasfaser verbietet übermäßige Inanspruchnahme des Netzes
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnt die Netzbetreiber Deutsche Glasfaser und Deutsche Giganetz wegen unzulässiger Klauseln in ihren Verträgen ab. Wie die Verbraucherschützer am 13. Mai 2026 bekanntgaben(öffnet im neuen Fenster), behält sich Deutsche Glasfaser vor, die Übertragungstechnologie ohne Zustimmung zu ändern.
Zudem untersagt Deutsche Glasfaser den Kunden eine übermäßige Inanspruchnahme der Infrastruktur. Was das konkret bedeutet, lässt der Anbieter offen – weshalb die Verbraucherzentrale NRW die Klausel als unzureichend ansieht. Außerdem sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, von Kunden im Falle eines gescheiterten Anbieterwechsels die volle monatliche Gebühr zu verlangen. Burak Tergek, Jurist und Digitalexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sagte, rechtlich dürfe der Anbieter in solchen Fällen nur noch die Hälfte der Gebühr verlangen, solange die Nutzer die Verzögerung des Anbieterwechsels nicht selbst zu vertreten haben.
Deutsche Giganetz kann jederzeit außerordentlich kündigen
Deutsche Giganetz behält sich in den AGB ebenfalls vor, die Übertragungstechnologie selbstständig auswählen und ändern zu können. "Auch wenn der Anbieter klarstellt, dass er nur Glasfaser liefert, ist das aus unserer Sicht eine Benachteiligung der Verbraucher", sagte Tergek.
Zudem behält sich Deutsche Giganetz das Recht vor, den Vertrag jederzeit außerordentlich kündigen zu können, wenn die Adresse des Kunden nicht an das Netz angeschlossen werden kann. "Das ist aus unserer Sicht ein nahezu uferloses einseitiges Kündigungsrecht, da mangels Konkretisierung jedweder Grund ausreicht, auch solche, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen", kritisierte Tergek.
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