Verbraucherzentrale: 15 Euro pauschale Erstattung bei langsamem Internet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert, dass Haushalte eine monatliche Entschädigung von 15 Euro erhalten, wenn die zugesagte Datenübertragungsrate des Internetzugangs dauerhaft nicht erreicht wird. Das erklärten die Verbraucherschützer(öffnet im neuen Fenster) am 15. Oktober 2024 in einem Kommentar zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes TK-Nabeg.
"Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zwar eine Änderung des Minderungsrechts bei zu geringer Bandbreite vorgeschlagen. Die Anpassungen sind aus Sicht des VZBV nicht ausreichend" , erklärte der Verband.
Es gibt bisher keine Regelung für den Preisnachlass oder das Sonderkündigungsrecht. Die Höhe des Nachlasses ist laut Bundesnetzagentur von den Verbrauchern im Dialog mit dem Anbieter für den konkreten Einzelfall zu klären.
Die Angebote der Firmen sind sehr niedrig: So bot 1&1 einem Kunden, der statt 16 MBit/s nur maximal eine Datenübertragungsrate von 4,5 MBit/s erhielt, einen Rabatt von 6 Euro an. Der Internetzugang der United-Internet-Marke 1&1 kostet 34,95 Euro im Monat. Alternativ wurde eine Sonderkündigung vorgeschlagen.
Minderungsrecht bringt bislang nichts
Nach Ansicht des VZBV muss das Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite grundlegend reformiert werden. Sofern eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßige Abweichung der Internetgeschwindigkeit vorliege, solle die monatliche Entschädigung von 15 Euro gezahlt werden. Das Sonderkündigungsrecht müsse dabei unverändert bestehen bleiben.
Anke Domscheit-Berg, Digitalexpertin der Gruppe Die Linke im Bundestag, sagte(öffnet im neuen Fenster) bei ihrer Rede im Bundestag zur Mobilfunknutzung in ländlichen Regionen: "Selbst wenn bei jeder zehnten Breitbandmessung gerade mal 10 Prozent Leistung gemessen werden, soll das vertragsgemäß sein und keine Minderung möglich." So ein "Unfug" sei mit der Linken nicht zu machen.



