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Verbraucherschutz: Widerrufsbutton für Onlinekäufe ist beschlossen

Ein Klick statt "E-Mail-Pingpong" : Eine neue Schaltfläche soll helfen, versehentliche Onlinekäufe schneller zu widerrufen.
/ Tobias Költzsch , dpa
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Onlineshopping soll durch den Widerrufsbutton sicherer werden. (Bild: Pexels)
Onlineshopping soll durch den Widerrufsbutton sicherer werden. Bild: Pexels / Pexels-Lizenz

Wer sich beim Onlineshopping vertan hat, kann seine Kaufentscheidung bald leichter rückgängig machen. Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Unternehmen verpflichtet, auf ihrer Webseite beziehungsweise in ihrer App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton einzubinden.

Dadurch soll der Widerruf für Verbraucher genauso einfach werden wie der Kauf selbst. Bereits im September 2025 deutete sich die baldige Einführung einer entsprechenden Gesetzgebung an. Die Schaltfläche muss während der Widerrufsfrist von 14 Tagen für die Käuferinnen und Käufer verfügbar sein.

Dies bedeute, dass beim Widerruf eines Onlinekaufs "kein E-Mail-Pingpong-Spiel" mehr notwendig sein werde, betonte Carmen Wegge (SPD) in der abschließenden Beratung. Mit dem Gesetzentwurf, der laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen die erforderliche Mehrheit fand, wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.

Manipulationen sollen erschwert werden

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zuletzt noch Änderungen am Entwurf der Bundesregierung vor beziehungsweise ergänzte Punkte. Unter anderem werden im Zivilrecht Vorgaben zur Gestaltung der Benutzeroberfläche für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen gemacht.

Hier geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch sogenannte Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass sie den Überblick verlieren und dadurch womöglich unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.


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