Verbraucherschutz: Leeres Grundstück statt Feriendomizil
Die Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Anzeigen für Ferienwohnungen auf Airbnb und anderen Plattformen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Betrügern, die gefälschte Ferienwohnungsanzeigen im Internet schalten: "Auf den bekannten Onlineportalen wie Airbnb, eBay Kleinanzeigen oder FeWo-Direkt sind zurzeit immer wieder Anzeigen fingierter Ferienhäuser und -wohnungen zu finden", teilte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Kathrin Körber, am 3. August mit.
Betrüger nutzen demnach aktuell die große Nachfrage nach Ferienwohnungen und locken Urlauber mit ungewöhnlich günstigen Preisen und schönen Bildern der Mietwohnungen. Bei der Anreise stelle sich dann heraus, dass die Urlauber vor leeren Grundstücken stehen oder die Unterkünfte bereits vermietet sind, hieß es.
Laut Verbraucherzentrale könnten Hinweise auf unseriöse Angebote sein, wenn bei einer Buchung statt einer Anzahlung sofort die vollständige Miete bezahlt werden soll oder wenn Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen. "Vorsicht ist auch geboten, wenn der Kontakt verlangt, für die weitere Kommunikation die Buchungsplattform zu verlassen", teilte Körber mit. Kämen Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Moneygram ins Spiel, sei von dem Angebot besser abzusehen, rät Körber. Sie seien unsicher und oft ein Hinweis auf einen Betrugsversuch.
Im Betrugsfall sollte die Polizei eingeschaltet werden
Wer getäuscht wurde, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Falls eine Zahlung bereits geleistet wurde, sollten Urlauber zudem ihre Bank kontaktieren, um zu prüfen, ob Rückbuchungen möglich sind, raten die Verbraucherschützer. Auch die jeweiligen Plattformbetreiber sollten informiert werden.
In den vergangenen Jahren wurden zudem immer wieder heimlich platzierte Überwachungskameras in Zimmern und Ferienwohnungen entdeckt, die über Plattformen wie Airbnb gemietet wurden. Es kann sich durchaus lohnen, gezielt nach solchen versteckten Überwachungskameras zu suchen.
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Die Portale müssten die angebotenen Wohnungen selbst in Augenschein nehmen, nur dann...
Opferblaming...sollte strafbar sein!