Verbraucherschutz: Klarmobil und Freenet müssen 15.000 Euro zahlen

Die Klarmobil GmbH und Freenet DSL GmbH müssen jeweils ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro zahlen. Laut einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sollen beide Anbieter trotz rechtskräftiger Urteile den Kündigungsbutton auf ihren Internetseiten nicht korrekt angepasst haben. Bemängelt wurde das Fehlen eines Eingabefeldes. Kunden hatten keine Möglichkeit, bei einer außerordentlichen Kündigung einen individuellen Kündigungsgrund anzugeben. Ein individueller Grund kann zum Beispiel bei dauerhaften Verbindungsstörungen vorliegen.
Die Verbraucherzentrale mahnte Klarmobil und Freenet bereits im Jahr 2022 wegen des fehlenden Feldes ab. Daraufhin gab das Landgericht Kiel der Klage auf Unterlassung durch die Verbraucherschützer statt. Beiden Anbietern wurde die Verwendung der Kündigungsschaltfläche in der bisherigen Form untersagt.
Trotz des Urteils passten Klarmobil und Freenet die Kündigungsschaltfläche nicht entsprechend an, die Verbraucherzentrale NRW leitete daraufhin ein Ordnungsmittelverfahren ein. Das Oberlandesgericht Schleswig beendet das Verfahren mit einer Entscheidung und verpflichtete beide Anbieter zur besagten Zahlung von jeweils 15.000 Euro. Das Ordnungsgeld fließt in die Staatskasse.
Kündigungsbutton oft mangelhaft umgesetzt
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter mit Laufzeitverträgen auf ihren Seiten einen Kündigungsbutton anbieten und Kunden eine Kündigung mit wenigen Klicks ermöglichen. Der Button muss auf der jeweiligen Seite leicht auffindbar sein und über eine eindeutige Beschriftung wie "jetzt kündigen" verfügen. Stichproben von Verbraucherschützer ergeben immer wieder, dass einzelne Anbieter diese Schlachtfläche bis heute nicht korrekt umsetzen. So ist der Button zum Beispiel auf einer Seite versteckt oder die Beschriftung nicht eindeutig.
Nachtrag vom 28. Februar 2024, 16:41 Uhr
Die Pressestelle von Freenet hat auf eine Anfrage von Golem.de geantwortet und Stellung bezogen. Das fehlende Begründungsfeld sei mittlerweile in die Seiten von Klarmobil und Freenet eingebunden worden.
"Tatsächlich war der Kündigungsbutton die ganze Zeit über auf der Webseite eingebunden, gut erkennbar und funktionsfähig. Der Kunde hätte also ohne Probleme außerordentlich kündigen können. Das einzige, was es nicht gab, war ein Begründungsfeld, das der Kunde in diesem Fall nutzen wollte. Nach dem Erlass des Versäumnisurteils haben wir die Programmierung des Begründungsfeldes direkt in die Wege geleitet, aufgrund interner Abstimmungswege ist uns die Implementierung lediglich nicht innerhalb der gesetzten Frist gelungen."



