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Verbraucherschutz: EU-Reparaturregeln rücken näher

Unter anderem dürfen Hersteller keine Beschränkungen einbauen, die Reparaturen erschweren oder verhindern. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie sollen Reparaturen möglich sein.
/ Tobias Költzsch
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Auch Smartphones fallen unter die neue Regelung. (Bild: Pixabay)
Auch Smartphones fallen unter die neue Regelung. Bild: Pixabay / Pixabay-Lizenz

Unterhändler des Rates der Europäischen Union und des EU-Parlaments haben sich auf ein Regelwerk zum sogenannten Recht auf Reparatur geeinigt(öffnet im neuen Fenster) . Damit ist das Recht für Konsumenten gemeint, auf Reparaturen bestimmter elektronischer Geräte zu bestehen.

Die EU stieß vor einigen Jahren den Prozess an, die Zahl der Reparaturen innerhalb des Mitgliedsraums zu erhöhen. Ziel ist zum einen die Reduktion von Elektroschrott, zum anderen sollen Konsumenten günstiger wieder funktionsfähige Geräte erhalten. Zu den berücksichtigten Geräten gehören unter anderem Smartphones, Staubsauger und Waschmaschinen.

Zum Entscheidungsprozess gehört neben einer ersten Einigung im EU-Parlament die nun erfolgte Absprache(öffnet im neuen Fenster) zwischen dem Parlament und dem Rat. Über den finalen Gesetzestext, der in den kommenden Wochen erwartet wird, stimmt dann noch das EU-Parlament ab, was in der Regel eine Formalie ist.

Mehr Reparaturen auch nach der Gewährleistungszeit

Die Einigung übernimmt zahlreiche Punkte des bisherigen Vorschlags zum Recht auf Reparatur. So sollen Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit eine Reparatur ihrer Elektrogeräte verlangen können, anstatt direkt ein Austauschgerät zu bekommen. Nach einer Reparatur soll sich der gesetzliche Garantiezeitraum um ein Jahr verlängern.

Auch außerhalb des Gewährleistungszeitraums sollen Konsumenten Reparaturen von den Herstellern verlangen können. Die Reparaturen müssen in einem angemessenen Zeitraum erfolgen und, außerhalb der Gewährleistung, zu einem angemessenen Preis. Hersteller müssen auf ihren Webseiten Informationen zu Ersatzteilen bereitstellen und diese zu einem angemessenen Preis anbieten.

Bei der Einigung wurde zudem hinzugefügt, dass Hersteller von Elektrogeräten Reparaturen nicht durch Hardware- oder Softwarebeschränkungen erschweren oder verhindern dürfen. Auch müssen Teile von Drittanbietern problemlos für Reparaturen verwendet werden können.

Datenbank soll über Reparaturmöglichkeiten informieren

Eine zentrale Onlinedatenbank soll darüber aufklären, wo Nutzer ihre Geräte reparieren lassen können. Die Plattform soll Unterabteilungen für die einzelnen Mitgliedsstaaten haben, in denen auch über örtliche Reparaturcafés informiert werden soll. Die Regelung beinhaltet die Möglichkeit, in Zukunft weitere Geräteklassen einzuschließen.


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