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Verbraucherschutz: Epson muss wegen geplanter Obsoleszenz vor Gericht

Die französische Justiz lässt erstmals eine Klage wegen geplanter Obsoleszenz zu. Epson drohen hohe Strafen.
/ Nils Matthiesen
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Klage gegen Epson wegen Obsoleszenz bei Druckern. (Bild: Deybson Mallony / Pexels)
Klage gegen Epson wegen Obsoleszenz bei Druckern. Bild: Deybson Mallony / Pexels

Die französische Verbraucherschutzorganisation HOP reichte im Jahr 2017 eine Strafanzeige gegen den Druckerhersteller Epson ein, berichtet Druckerchannel(öffnet im neuen Fenster). Nach einer über acht Jahre dauernden Untersuchung der Anti-Betrugs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat die Staatsanwaltschaft Nanterre Anklage erhoben. Das Verfahren markiert das erste Mal, dass ein Unternehmen in Frankreich wegen des Vorwurfs der geplanten Obsoleszenz vor Gericht steht. Ein erster Termin zur Festlegung des weiteren Verfahrensablaufs fand am 2. Juli 2026 statt, während die inhaltliche Verhandlung für den 25. Februar 2027 angesetzt ist.

Ermittlungen zu Resttinte und Patronen

In Frankreich ist das absichtliche Verkürzen der Lebensdauer von Produkten seit dem Energiewende-Gesetz von 2015 strafbar. Der Verein HOP wirft Epson vor(öffnet im neuen Fenster), Tintenpatronen vorzeitig als leer zu deklarieren, obwohl sie noch nutzbare Tinte enthalten. Während moderne Patronen mit Sensoren arbeiten, nutzen ältere Modelle lediglich ungenaue Schätzungen. Bei Tankdruckern tritt dieses Problem bauartbedingt nicht auf.

Der zweite Anklagepunkt betrifft den Resttintenfilz, der überschüssige Tinte aus Reinigungsvorgängen aufnimmt. Wenn das System diesen Filz als voll meldet, stellt das Gerät den Dienst ein. Laut HOP erfolgt diese Abschaltung oft viel zu früh, da die Filze noch ein Vielfaches der Tinte aufnehmen könnten. Da meist physische Sensoren fehlen, berechnen die Drucker die Sättigung über Schätzwerte der Reinigungsvorgänge.

Mögliche Strafen und Konsequenzen

Sollte das Gericht Epson verurteilen, drohen den verantwortlichen Personen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Das Unternehmen selbst muss mit einer Geldstrafe von mindestens 300.000 Euro oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Ein solches Urteil könnte auch die Untersuchung anderer Druckerhersteller beschleunigen. Gegen den Marktführer HP läuft in Frankreich bereits ein Verfahren wegen der Sperrung von Patronen von Drittanbietern.

Epson weist indes alle Vorwürfe entschieden zurück. Das Unternehmen betont in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster), dass eine solche Praxis den eigenen Verhaltensgrundsätzen widerspreche.


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