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Verbraucherschutz: Briefe von 1N Telecom verwirren Telekom-Kunden

Werbebriefe der 1N Telecom GmbH verleiten Telekom-Kunden dazu, ihren Vertrag ungewollt zu kündigen. Verbraucherschützer warnen vor dem Anbieter.
/ Marius Pieruschka
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Briefe von 1N Telecom verunsichern Verbraucher. (Bild: Pixabay)
Briefe von 1N Telecom verunsichern Verbraucher. Bild: Pixabay

Seit Wochen sorgen Briefe der 1N Telecom GmbH bei Verbrauchern in Deutschland für Ärger. Die Werbeschreiben sind persönlich adressiert und enthalten die Nummer des aktuellen Festnetzanschlusses. In den Schreiben wird für einen DSL-Anschluss geworben, hierzu müsse der Verbraucher nur seine IBAN in ein Formular eintragen und unterschreiben.

Viele Telekom-Kunden unterschreiben das Formular des Werbebriefs. Sie gehen davon aus, dass es sich um ein Schreiben der Deutschen Telekom handelt und sie ausschließlich einen Tarifwechsel vollziehen.

Die Überraschung ist groß, wenn das Willkommensschreiben von 1N Telecom im Briefkasten liegt. In der Info heißt es: "Wir richten Ihren Anschluss ein." Dazu meldet sich die Deutsche Telekom bei den Kunden und fragt nach dem Grund der Kündigung.

Verbraucherzentrale Berlin hilft betroffenen Telekom-Kunden weiter

Die Verbraucherzentrale Berlin(öffnet im neuen Fenster) berichtete bereits Anfang August 2023 über Beschwerden zahlreicher Telekom-Kunden, die Probleme bestehen weiterhin. Wer das Formular von 1N Telecom unterschrieben hat, findet auf der Internetseite der Verbraucherschützer Hilfe. Die Verbraucherzentrale verweist darauf, dass Nutzer den Vertrag noch 14 Tage lang widerrufen können.

Sollte die Frist von 14 Tagen bereits abgelaufen sein, empfehlen die Verbraucherschützer, den Vertrag über die angegebene Mindestlaufzeit zu erfüllen und nach zwei Jahren zu kündigen. Wer nicht rechtzeitig kündigt und trotzdem zurück zur Telekom möchte, muss mit hohen Kosten rechnen. In diesem Fall aktiviert 1N Telecom GmbH den Anschluss nicht und fordert Schadensersatz in Höhe von 400 Euro für eine Nichterfüllung des Vertrages. Ob eine solche Summe gerechtfertigt ist, lässt sich laut der Verbraucherzentrale Berlin nur gerichtlich klären.

Woher hat 1N Telecom die Kundendaten?

Bei den Werbeschreiben der 1N Telecom GmbH stellt sich dazu die Frage, woher das Unternehmen aus Düsseldorf die Kundendaten hat. In den Briefen stehen der vollständige Name und die Festnetznummer der Telekom-Kunden. Diese Daten dürften 1N Telecom nur vorliegen, wenn die Verbraucher der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Die meisten Kunden erinnern sich nicht daran, jemals mit dem Düsseldorfer Unternehmen Kontakt gehabt zu haben.


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