IT-Anwalt: Das geht nicht ohne Vorwarnung
Nachtrag vom 31. Juli 2013, 12:59 Uhr
Der IT-Anwalt Christian Solmecke erklärte: "Auch beim Online-Shopping gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Das bedeutet, Amazon darf selbst entscheiden, mit welchen Kunden Verträge abgeschlossen werden sollen." Andererseits dürfe Kunden, die von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, nicht ohne weiteres das Konto gesperrt werden, selbst wenn sie übermäßig viele Artikel zurückschicken. "Dies hätte sonst eine Aushöhlung des gesetzlichen Widerrufsrechts zur Folge. So könnten Kunden aus Sorge vor Sperrung des Accounts von der Rücksendung von Artikeln abgehalten werden, obwohl ihnen dieses Recht gesetzlich zusteht. Eine solche Situation würde nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen."
Zu berücksichtigen sei jedoch, dass Amazon über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus freiwillig ein weitergehendes Rückgaberecht einräumt. So dürften Artikel im Rahmen der sogenannten Rücksendegarantie innerhalb von 30 Tagen zurückgesandt werden.
Eine Kontosperrung müsse jedoch für den Kunden vorhersehbar sein. Zumindest eine Vorwarnung des Kunden sei erforderlich.
Nachtrag vom 31. Juli 2013, 14:14 Uhr
Firmensprecherin Christine Höger sagte Golem.de: "Amazon.de ist eine Website für Verbraucher, also Personen, die haushaltsübliche Mengen bestellen. Dies kommunizieren wir in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf unseren Hilfeseiten. Maßnahmen wie eine Kontoschließung nehmen wir nur in Ausnahmefällen nach eingehender umfassender Prüfung vor, wenn eindeutig feststeht, dass bei dem betroffenen Konto kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt."
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Verbraucherschutz: Amazon sperrt Kundenkonten nach häufigen Rücksendungen |
- 1
- 2
Man kann sich zu jedem Thema Einzellfälle raussuchen. Und ja auch mehr Einzefälle. Des...
nein, das hat er weder gesagt noch gemeint. er bezog sich darauf, dass es hier um...
Aber die Nutzungslizenz darf auch nicht einfach entzogen werden.
Also ich würde dort nichts mehr kaufen. Denn ich weiß ja nicht ob es mir auch steht. So...