Verbraucherschützer: Zusatzverträge für SD-Programme im TV-Kabelnetz kündigen

Verbraucherschützer raten Kabelfernsehkunden, die einen digitalen Zusatzvertrag haben, zu überprüfen, ob dieser noch notwendig ist oder gekündigt werden kann. Das gab die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 8. April 2013 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Kabel Deutschland gab am 3. April 2013 die Grundverschlüsselung für das Standardformat (SD) auf. Die freien SD-Programme sind RTL, RTL II, Super RTL, Vox, RTL Nitro, N-TV, Pro Sieben, Sat.1, Kabel Eins sowie Sport 1.
"Voraussetzung für den digitalen Empfang ist lediglich ein Kabelreceiver oder ein Fernseher mit DVB-C-Tuner. Ein neuer Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber ist nicht notwendig, denn auch Fernsehzuschauer mit 'analogem Kabelvertrag' können diese Programme ohne zusätzliche Kosten empfangen" , erklärten die Verbraucherschützer.
Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagte: "Die Verschlüsselung hatte bisher die schnelle Verbreitung von digitalem Kabelfernsehen in Deutschland behindert." Bei Fragen oder Unklarheiten könnten sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden.
Ein Golem.de-Leser berichtete: "Die Verträge laufen weiter. Ich habe mich schon mit dem Telefonsupport auseinandergesetzt. Eine Kündigung ist nur zum nächsten regulären Termin möglich." Eine Einigung auf Kulanz sei mit Kabel Deutschland nicht möglich gewesen.
Das Bundeskartellamt hatte Strafen in Höhe von 55 Millionen Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL verhängt, weil diese bei der Grundverschlüsselung "wettbewerbswidrige Absprachen getroffen" hätten. Die Sender mussten sich verpflichten, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt über Kabel, Satellit und IPTV anzubieten. Nicht eingeschlossen ist die Verschlüsselung von HD-Programmen.
Für das neue Zusatzangebot "Kabel Digital HD" berechnet Kabel Deutschland monatlich 3,90 Euro. Bisher kostete das einfachste Abo 2,90 Euro pro Monat.



